71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Vergabe der Kontrolle, Überprüfung und Bewertung des Arbeitsschutzes in zunächst 8 Gebäuden des Landkreises Hildesheim
Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv):
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und
Erfüllungsort:
Hildesheim
Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Beschreibung:
Vergabe der Kontrolle, Überprüfung und Bewertung des Arbeitsschutzes in zunächst 8 Gebäuden des Landkreises Hildesheim
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
11/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
01/12/2025
Ende der Ausführung:
01/05/2026
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYTBUEZDFB Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. -Geplanter Termin für die Präsentation des Angebots 23./24.09.2025 -Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 11.06.2025. Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den 305225-2025 Page 1/10 Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYTBUEZDFB Weitere Informationen siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. -Geplanter Termin für die Präsentation des Angebots 23./24.09.2025 -Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 11.06.2025. Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den 305225-2025 Page 1/10 Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Betrugsbekämpfung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Korruption: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den 305225-2025 Page 2/10 §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Schweres berufliches Fehlverhalten: Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, 305225-2025 Page 3/10 der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9 5.
Eignungskriterien:
Zuschlagskriterien:
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Hildesheim Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Hildesheim 305225-2025 Page 8/10 8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Landkreis Hildesheim
Erfüllungsort:
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Link zu Auftragsunterlagen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
Beschaffer E-Mail:
vergabestelle@landkreishildesheim.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 05/08 /2025 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXS0YHAYTBUEZDFB Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig 305225-2025 Page 6/10 Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten- /Ingenieurleistungen-AVB- Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten- /Ingenieurleistungen-ZVB- Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 19/06/2025 11:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: 1. Auflagen zur persönlichen Lage: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen: 1.1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse 1.1.2 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG /ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon- / Faxnummer und E-Mail- Adresse 1.1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE sind mit dem Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft zu benennen, a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter /in bezeichnet ist, c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1.1.4 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen. Der Unterauftragnehmer ist zu benennen. 1.1.5 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 1.1.6 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen. Der Eignungsgeber ist zu benennen. 1.1.7 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. 1.1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB 1.1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB 1.1.10 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ___________________________________________ 2. Auflagen für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit: § 46 ( 3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Projektleiter): Abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur oder vergleichbar (Nachweis Urkunde Abschluss Studium) und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung (Nachweis Lebenslauf). § 46 ( 3) Nr. 1 VgV Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Angaben zum Bewerber: – vergleichbare Referenzendes Bewerbers (insgesamt maximal 5 aus der Eigenerklärung zur Eignung werden gewertet) im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen: Leistungen zum Arbeitsschutz in öffentlichen Gebäuden Die Leistungen müssen zwischen dem 01.06.2015 und dem 31.05.2025 abgeschlossen worden sein. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: – Name des Bewerbers – Projektbezeichnung – Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer – Kurze Beschreibung des Projektes – Leistungszeitraum – Umfang der 305225-2025 Page 7/10 erbrachten Leistungen Siehe Formular Referenzdatenblatt (R1 bis R 5) für Punktebewertung – Bewerber, Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag und Tabelle Punktebewertung Referenzen Teilnahmewettbewerb. Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben: Die Leistungen müssen zwischen dem 01.06.2015 und dem 31.05.2025 abgeschlossen worden sein. M1: Leistungen zum Arbeitsschutz in mindestens 3 öffentlichen Gebäuden mit der Bewertung des Ist-Zustandes, Gefährdungseinschätzung gemäß Nohl, Maßnahmen zur Verbesserung des Ist-Bestandes in einen Soll-Zustand unter Berücksichtigung der Arbeitsschutzrechtlichen Verantwortungen des Arbeitgebers und Kostenschätzung für die durchzuführenden Maßnahmen. Siehe Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” und Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb) Verwendung der Referenzdatenblätter (M1.1 bis M1. 3) “Bewerber Mindeststandards” § 46 ( 3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Erforderliche Berufsqualifikation: – der Beruf des Ingenieurs, analoger Verweis auf § 75 VgV Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim Registrierungsnummer: 03254-0-60 Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3 Stadt: Hildesheim Postleitzahl: 31134 Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925) Land: Deutschland Kontaktperson: 103 – Hauptamt E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de Telefon: +49 51213091251 Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131151334 Fax: +49 4131152943 Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Registrierungsnummer: keine Angabe Postanschrift: Friedrichswall 1 Stadt: Hannover Postleitzahl: 30159 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland E-Mail: nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 5111207807 Fax: +49 5111205770 Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de Rollen dieser Organisation: Schlichtungsstelle 305225-2025 Page 9/10 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
Los: