• Offenes Verfahren
  • Hannover

45000000 Bauarbeiten

Die Leibniz Universität Hannover ( LUH) plant auf einem rund 1 7.000m 2 großen Grundstück in Hannover - Marienwerder die Realisierung eines hochinstallierten Laborgebäudes für interdisziplinäre Forschung mit Schwerpunkt optische Technologien, v erbunden mit der fachübergreifenden Forschung und Entwicklung der Disziplinen Physik, Maschinenbau, Chemie, Elektrotechnik, Informatik und Mathematik. Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper mit amorpher Bauform und 4 Obergeschossen auf dem neu erschlossenem Forschungscampus Marienwerder. Das Gebäude ist nicht unterkellert, sondern wird im Erdgeschoss teilweise in eine Erdhügellandschaft integriert. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Laborbauarbeiten ausgeschrieben.

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45000000 Bauarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

39180000 Labormöbel

Erfüllungsort:

Hannover

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Die Leibniz Universität Hannover ( LUH) plant auf einem rund 1 7.000m 2 großen Grundstück in Hannover – Marienwerder die Realisierung eines hochinstallierten Laborgebäudes für interdisziplinäre Forschung mit Schwerpunkt optische Technologien, v erbunden mit der fachübergreifenden Forschung und Entwicklung der Disziplinen Physik, Maschinenbau, Chemie, Elektrotechnik, Informatik und Mathematik. Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper mit amorpher Bauform und 4 Obergeschossen auf dem neu erschlossenem Forschungscampus Marienwerder. Das Gebäude ist nicht unterkellert, sondern wird im Erdgeschoss teilweise in eine Erdhügellandschaft integriert. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Laborbauarbeiten ausgeschrieben.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

12/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

05/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern

Beginn der Ausführung:

29/04/2026

Ende der Ausführung:

06/10/2026

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTBZ7YV9G Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit: 1) 293530-2025 Page 1/6 der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTBZ7YV9G Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit: 1) 293530-2025 Page 1/6 der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Sachkundennachweis, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Lohngruppen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Einzureichende Nachweise/Unterlagen: Sachkundennachweis, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre, Mitarbeiteranzahl der letzten 3 Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Lohngruppen Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preiskriterium für “Niedrigster Preis (ohne Kriterien)” Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts 293530-2025 Page 4/6 8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen

Erfüllungsort:

Marienwerder Flur 1, Flurstück 20/76

30419 Hannover

Link zu Auftragsunterlagen:

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice

Beschaffer E-Mail:

vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de

Beschaffer Rechtsform:

Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Beschaffer Tätigkeit:

Bildung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXS0Y5XYTBZ7YV9G Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/2025 08:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage 293530-2025 Page 3/6 Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungen zu diesem Verfahren werden durch ein von der Vergabestelle beauftragtes Ingenieur-/ Architekturbüro abgewickelt. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/06/2025 09:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts Registrierungsnummer: DE 811 245 527 Postanschrift: Welfengarten 1 Stadt: Hannover Postleitzahl: 30167 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland E-Mail: vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de Telefon: +49 511762-0 Fax: +49 511762-3456 Internetadresse: https://www.uni-hannover.de/de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland Kontaktperson: +49 4131152943 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131152943 Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen Registrierungsnummer: 04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131152943 Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 293530-2025 Page 5/6 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender

Los: