Öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45000000 Bauarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45313100 Installation von Aufzügen
Erfüllungsort:
Minden
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Fördertechnik – Personenaufzug
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
05/05/2025 09:30:00 (UTC+2)
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
25/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
04/08/2025
Ende der Ausführung:
22/08/2025
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTMZ04K7V Hingewiesen wird
auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich
unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich
auch der Bewerber / Auftragnehmer. ******************************************************
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen,
personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und
gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
****************************************************** Hinweis – Wettbewerbsregister Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.
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****************************************************** Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten
nach § 18 (
2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (
2) VOB/B und dem
Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit
bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf
****************************************************** Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe
von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 –
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im
Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot – mit allen dazugehörenden Unterlagen –
erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die
sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch
identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren
Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive
Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv
vervollständigten Hauptangebots. ******************************************************
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTMZ04K7V Hingewiesen wird
auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich
unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich
auch der Bewerber / Auftragnehmer. ******************************************************
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen,
personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und
gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
****************************************************** Hinweis – Wettbewerbsregister Ab einer
Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter,
auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen.
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****************************************************** Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten
nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem
Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit
bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf
****************************************************** Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe
von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 –
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im
Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot – mit allen dazugehörenden Unterlagen –
erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die
sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch
identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren
Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive
Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv
vervollständigten Hauptangebots. ******************************************************
Ausschlussgründe:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 124 GWB – § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, §
98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB
5.
Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird
anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten
Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen
die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an
den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den
Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und
diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann
erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag
nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten
Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote
von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
“Eigenerklärung zur Eignung” bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de
/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-
nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Nachunternehmen/andere
Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und
einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter
Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen
zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
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Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird
anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten
Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen
die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an
den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den
Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und
diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann
erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag
nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten
Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote
von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
“Eigenerklärung zur Eignung” bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de
/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-
nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Nachunternehmen/andere
Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und
einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter
Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen
zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird
anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten
Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen
die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an
den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den
Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und
diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann
erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag
nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt
(zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten
Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote
von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
“Eigenerklärung zur Eignung” bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu
prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de
/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-
nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Nachunternehmen/andere
Unternehmen: Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen
Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und
einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter
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Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen
zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Auftragsspezifische Anforderungen:
5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für “Niedrigster Preis (ohne Kriterien)”
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
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5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Bielefeld
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld
Erfüllungsort:
Hochschule Bielefeld, Campus Minden
32427 Minden
Link zu Auftragsunterlagen:
https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice
Beschaffer E-Mail:
BLBVergabe@blb.nrw.de
Beschaffer Rechtsform:
Öffentliches Unternehmen
Beschaffer Tätigkeit:
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://evergabe.blb.nrw.de/Vergabe/notice
/CXS7YYXYTMZ04K7V
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 09:30:00 (UTC+
2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 09:30:00 (UTC+
2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld
Registrierungsnummer: 05111-32003-71
Postanschrift: August- Bebel-Straße 91
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail: BLBVergabe@blb.nrw.de
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: t:02514111691
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
Kontaktperson: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 0
Fax: +49 2514112165
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
Los: