 
	Lokale Gebietskörperschaft
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45312310 Blitzschutzarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Lilienthal
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Die Gemeinde Lilienthal beabsichtigt, die Arbeiten für den Blitzschutz im Zuge
der Erweiterung der Grundschule Falkenberg zu vergeben.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
06/05/2025 11:00:00 (UTC+2)
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
30/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Beginn der Ausführung:
11/08/2025
Ende der Ausführung:
11/05/2026
Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Gemäß §
123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Korruption: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Betrugsbekämpfung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
und § 16 VOB/A
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und §
16 VOB/A
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und
§ 16 VOB/A
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gemäß § 123, 124 GWB, §
57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gemäß § 123, 124
GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gemäß §
123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42
Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gemäß §
123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Schweres berufliches Fehlverhalten: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16
VOB/A
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1
VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1
VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1
VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gemäß §
123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42
Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gemäß § 123,
124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Zahlungsunfähigkeit: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) –
vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Anzahl der Führungskräfte
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) –
vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
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der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) –
vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) –
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vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) –
vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
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Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) –
vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) –
vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
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auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist für diese ebenfalls nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind. Nicht
präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt 124 – Eigenerklärung zur Eignung (Vergabehandbuch des Bundes) –
vorzulegen. In dem Formblatt sind Angaben zur Eintragung in Berufsregister,
Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen, Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angabe zur Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft zu machen. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen
Nachunternehmen abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in
der Eigenerklärung zur Eignung auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage entsprechender
Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Dies gilt auch für eingesetzte
Nachunternehmen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Besondere Ausführungsbedingungen: Bei
der Abgabe des Angebotes hat der Bieter gemäß § 4 Abs. 1 Nieders. Tariftreue- und
Vergabegesetz (NTVergG) schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmer/innen bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zahlt bzw. mindestens ein Mindestentgelt entsprechend der Vorgaben
des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG),
der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem
auf Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrag (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 sowie §§ 5, 6 AentG – Bauhaupt- und Baunebengewerbe -) zahlt.
Diese Erklärung hat der Auftragnehmer auch für seine eingesetzten Nachunternehmer
abzugeben (§ 13 NTVergG). Alternativ wird eine einheitliche europäische Eigenerklärung
(EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osterholz, – Zentrale Vergabestelle –
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Gemeinde Lilienthal c/o Landkreis Osterholz – Zentrale Vergabestelle
Erfüllungsort:
Osterholzer Str. 23
28865 Lilienthal
Link zu Auftragsunterlagen:
https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.
Beschaffer E-Mail:
vergabe@landkreis-osterholz.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
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Adresse für die Einreichung: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api
/supplier/external/deeplink/subproject/558db803-30f9-4acb-9d90-4f5e3427be38
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2025 11:00:00 (UTC+
2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-
EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 06/05/2025 11:00:00 (UTC+
1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Lilienthal c/o Landkreis Osterholz – Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer: 7b4137c7-0b7a-4935-9c59-115eade463b4
Abteilung: – Zentrale Vergabestelle –
Postanschrift: Osterholzer Str. 23
Stadt: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land, Gliederung (NUTS): Osterholz (DE936)
Land: Deutschland
Kontaktperson: – Zentrale Vergabestelle –
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de
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Telefon: +49 47919301290
Fax: +49 47919301299
Internetadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Profil des Erwerbers: https://portal.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: 77d36f32-d3ac-47f5-a15c-02d4d529de2e
Abteilung: Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Regierungsvertretung Lüneburg
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 41312943
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&
article_id=93032&_psmand=18
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osterholz, – Zentrale Vergabestelle –
Registrierungsnummer: d818d9dc-7f40-4c7d-ba41-f71c2addb0f5
Postanschrift: Osterholzer Str. 23
Stadt: Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl: 27711
Land, Gliederung (NUTS): Osterholz (DE936)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@landkreis-osterholz.de
Telefon: +49 4791930-1291
Internetadresse: https://portal.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
206686-2025 Page 9/10
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Los: