45262320 Estricharbeiten
Estricharbeiten
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45262320 Estricharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Ahorn
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Estricharbeiten
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
02/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
24/07/2025
Ende der Ausführung:
07/05/2026
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt die formellen Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit namens und im Auftrag der Gemeinde Ahorn durch. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt die formellen Verfahren zur Vergabe der Bauleistungen im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit namens und im Auftrag der Gemeinde Ahorn durch.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Korruption: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB 304519-2025 Page 1/7 Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Betrugsbekämpfung: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB 5.
Eignungskriterien:
Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kriterium: Art: Sonstiges Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.tender24.de /NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-196a9f0e127-2dc1fd809848685d 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, – Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe 304519-2025 Page 4/7 der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Coburg – Beschaffungsamt Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Coburg – Beschaffungsamt TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Gemeinde Ahorn
Erfüllungsort:
Schulstraße 21
96482 Ahorn
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.tender24.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
beschaffungsamt@coburg.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig 304519-2025 Page 3/7 Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 09:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung das Recht vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 16a EU VOB/A). Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 02/06/2025 09:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Ort: Stadt Coburg – Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15.
Organisationen:
Los: