71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Die Stadt Kleve wird im Jahr 2029 Gastgeberin der Landesgartenschau sein. Da sich das Gelände der Gartenschau in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und Fußgängerzone befindet, bietet dies die Gelegenheit, auch die Fußgängerzone neu zu gestalten. Diese wurde in den 1980er Jahren eingerichtet und seitdem nicht mehr umfassend modernisiert, sodass sie heutigen Anforderungen in vielerlei Hinsicht nicht mehr entspricht. Das Wettbewerbsgebiet mit einer Gesamtfläche von etwa 19.300 m² erstreckt sich von der „Minoritenstraße/Herzogstraße“ im Norden in südwestlicher Richtung über ein Teilstück der „Herzogstraße“ sowie die „Große Straße“ bis hin zum „Fischmarkt“ mit dem „Elsa-Brunnen“. Für den Bereich „Platz an der Herzogbrücke“ liegt bereits eine Planung vor, die in diesem Planungswettbewerb berücksichtigt werden sollte. Im Osten schließt die „Gasthausstraße“ an das Wettbewerbsgebiet an, im Nordwesten die „Kavarinerstraße“. Zudem umfasst das Gebiet im Südwesten Teilbereiche der „Stechbahn“, „Hagsche Straße“ und „Schloßstraße“ sowie den Dr.-Heinz-Will-Platz. Durch die Neugestaltung ist eine attraktive Innenstadt zu schaffen, die sowohl für die Einwohner Kleves als auch für Besucher ansprechend ist. Dabei soll der typische Charakter der niederrheinischen Mittelstadt erhalten bleiben. Neben vielen Tagesgästen aus den Niederlanden sind durch die Hochschule auch Studierende eine wichtige Zielgruppe. Zudem erfüllt Kleve als Mittelzentrum eine bedeutende Versorgungsfunktion für die umliegenden Gemeinden. Daher sollen öffentliche Räume geschaffen werden, die den Bedürfnissen dieser unterschiedlichen Nutzergruppen gerecht werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein/e geeignete/n AuftragnehmerIn (LandschaftsarchitektIn) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Kleve
Verfahrensart:
Nichtoffenes Verfahren
Beschreibung:
Die Stadt Kleve wird im Jahr 2029 Gastgeberin der Landesgartenschau sein. Da sich das Gelände der Gartenschau in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt und Fußgängerzone befindet, bietet dies die Gelegenheit, auch die Fußgängerzone neu zu gestalten. Diese wurde in den 1980er Jahren eingerichtet und seitdem nicht mehr umfassend modernisiert, sodass sie heutigen Anforderungen in vielerlei Hinsicht nicht mehr entspricht. Das Wettbewerbsgebiet mit einer Gesamtfläche von etwa 19.300 m² erstreckt sich von der „Minoritenstraße/Herzogstraße“ im Norden in südwestlicher Richtung über ein Teilstück der „Herzogstraße“ sowie die „Große Straße“ bis hin zum „Fischmarkt“ mit dem „Elsa-Brunnen“. Für den Bereich „Platz an der Herzogbrücke“ liegt bereits eine Planung vor, die in diesem Planungswettbewerb berücksichtigt werden sollte. Im Osten schließt die „Gasthausstraße“ an das Wettbewerbsgebiet an, im Nordwesten die „Kavarinerstraße“. Zudem umfasst das Gebiet im Südwesten Teilbereiche der „Stechbahn“, „Hagsche Straße“ und „Schloßstraße“ sowie den Dr.-Heinz-Will-Platz. Durch die Neugestaltung ist eine attraktive Innenstadt zu schaffen, die sowohl für die Einwohner Kleves als auch für Besucher ansprechend ist. Dabei soll der typische Charakter der niederrheinischen Mittelstadt erhalten bleiben. Neben vielen Tagesgästen aus den Niederlanden sind durch die Hochschule auch Studierende eine wichtige Zielgruppe. Zudem erfüllt Kleve als Mittelzentrum eine bedeutende Versorgungsfunktion für die umliegenden Gemeinden. Daher sollen öffentliche Räume geschaffen werden, die den Bedürfnissen dieser unterschiedlichen Nutzergruppen gerecht werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte, die den unterschiedlichen Anforderungen in gleicher Weise gerecht werden, ein/e geeignete/n AuftragnehmerIn (LandschaftsarchitektIn) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 ( 5) VgV ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine TeilnehmerInnenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Teams gesetzt, 10 TeilnehmerInnen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Der Planungswettbewerb ist bei der zuständigen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) unter der Nummer W 11/25 registriert. ________________________________________________________________________________________________________________________ Beurteilungskriterien: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Gestaltqualität: Freiraumplanerische Qualität; Einfügung in das Umfeld und stadträumliche Verknüpfung / Funktionalität und Praktikabilität: Erfüllung des Wettbewerbsprogramms; Erfüllung der funktionalen Anforderungen; Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften / Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung und Folgekosten; Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung; Realisierbarkeit ________________________________________________________________________________________________________________________ Bindende Vorgaben, die zum Ausschluss einer Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. ________________________________________________________________________________________________________________________ Prämierung: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 198.750,00 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (19 % MwSt.) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 79.500 € brutto; 2. Preis 42.250,00 € brutto; 3. Preis 30.000,00 € brutto; Anerkennungen 40.000,00 € brutto (z.B. 2 x 20.000,00 € brutto) ________________________________________________________________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ________________________________________________________________________________________________________________________ Terminschiene: 07.05. – 05.06.25 Bewerbungsfrist; 12.06.2025 Losziehung; KW 26 Versand der Unterlagen; 03.07.2025 Rückfragenfrist; 10.07.2025 Kolloquium; 02.09.2025 Abgabe Planunterlagen; 07.10.2025 Preisgericht; 28.10.2025 Ausstellungseröffnung ________________________________________________________________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich LandschaftsarchitektInnen ________________________________________________________________________________________________________________________ Die Ausloberin erklärt, dass sie einer/einem PreisträgerIn, in der Regel der/dem GewinnerIn, die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen bis einschließlich 5 nach § 39 ( 3) nach HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere: soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten WettbewerbsteilnehmerInnen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit 291705-2025 Page 2/8 einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Gemäß § 38 ( 2) HOAI 2021 sind die Kosten für Leistungen bei Freianlagen für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen, ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung, nicht anrechenbar. Je nach Planungskonzept können ggf. auch Leistungen nach § 47 ( 1) HOAI 2021, ferner Ingenieurleistungen nach § 43 ( 1) HOAI 2021 beauftragt werden, sofern sie mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen. Hinsichtlich der weiteren Beauftragung wird für die Freianlagen die Honorarzone V angesetzt, die übrigen Leistungsbildder sind noch nicht konkretisierbar und wären nach den jeweiligen Objektlisten einzuordnen. Darüber hinaus wird beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 39 ( 3) HOAI 2021 stufenweise zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ________________________________________________________________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, zunächst mit der/dem GewinnerIn Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden alle PreisträgerInnen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wertung Wettbewerbsergebnis: Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den PreisträgerInnen als ein Zuschlagskriterium mit max. 45 Punkten in die Bewertung ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden. Dabei wird folgende Punktverteilung für die Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses zugrunde gelegt: Die/Der 1. PreisträgerIn erhält 45 Punkte. Die/Der 2. PreisträgerIn erhält 30 Punkte. Die/Der 3. PreisträgerIn erhält 15 Punkte. ________________________________________________________________________________________________________________________ Einstufung Honorarzone: Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 11 – 11.2 Objektliste Freianlagen in die Honorarzone IV Mittelsatz eingestuft. ________________________________________________________________________________________________________________________ Kostenrahmen: Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Bau- und Folgekosten (Wartungs-, Betriebs- und Lebenszykluskosten). Das Investitionsvolumen wird auf rund 10,5 Mio. EUR brutto für die Freianlagen, KG 500 geschätzt. ________________________________________________________________________________________________________________________ Datenschutzhinweis: Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden: Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages), Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens, Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen, Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB. Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet. ________________________________________________________________________________________________________________________ Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung (https://www.dhp-sennestadt.de /wettbewerbe-ausschreibungen/). Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß § 17 (5) VgV ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine TeilnehmerInnenzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Teams gesetzt, 10 TeilnehmerInnen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Der Planungswettbewerb ist bei der zuständigen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) unter der Nummer W 11/25 registriert. ________________________________________________________________________________________________________________________ Beurteilungskriterien: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Gestaltqualität: Freiraumplanerische Qualität; Einfügung in das Umfeld und stadträumliche Verknüpfung / Funktionalität und Praktikabilität: Erfüllung des Wettbewerbsprogramms; Erfüllung der funktionalen Anforderungen; Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften / Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit: Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Herstellung und Folgekosten; Ressourceneffizienz, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung; Realisierbarkeit ________________________________________________________________________________________________________________________ Bindende Vorgaben, die zum Ausschluss einer Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Die dargestellte Reihenfolge der Beurteilungskriterien ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten. ________________________________________________________________________________________________________________________ Prämierung: Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 198.750,00 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (19 % MwSt.) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 79.500 € brutto; 2. Preis 42.250,00 € brutto; 3. Preis 30.000,00 € brutto; Anerkennungen 40.000,00 € brutto (z.B. 2 x 20.000,00 € brutto) ________________________________________________________________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ________________________________________________________________________________________________________________________ Terminschiene: 07.05. – 05.06.25 Bewerbungsfrist; 12.06.2025 Losziehung; KW 26 Versand der Unterlagen; 03.07.2025 Rückfragenfrist; 10.07.2025 Kolloquium; 02.09.2025 Abgabe Planunterlagen; 07.10.2025 Preisgericht; 28.10.2025 Ausstellungseröffnung ________________________________________________________________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich LandschaftsarchitektInnen ________________________________________________________________________________________________________________________ Die Ausloberin erklärt, dass sie einer/einem PreisträgerIn, in der Regel der/dem GewinnerIn, die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen bis einschließlich 5 nach § 39 (3) nach HOAI 2021 übertragen wird, insbesondere: soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, soweit mindestens eine/r der teilnahmeberechtigten WettbewerbsteilnehmerInnen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit 291705-2025 Page 2/8 einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet. Gemäß § 38 (2) HOAI 2021 sind die Kosten für Leistungen bei Freianlagen für den Unter- und Oberbau von Fußgängerbereichen, ausgenommen die Kosten für die Oberflächenbefestigung, nicht anrechenbar. Je nach Planungskonzept können ggf. auch Leistungen nach § 47 (1) HOAI 2021, ferner Ingenieurleistungen nach § 43 (1) HOAI 2021 beauftragt werden, sofern sie mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen. Hinsichtlich der weiteren Beauftragung wird für die Freianlagen die Honorarzone V angesetzt, die übrigen Leistungsbildder sind noch nicht konkretisierbar und wären nach den jeweiligen Objektlisten einzuordnen. Darüber hinaus wird beabsichtigt, die weiteren Leistungsphasen 6 bis 9 nach § 39 (3) HOAI 2021 stufenweise zu beauftragen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der/des PreisträgerIn bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. ________________________________________________________________________________________________________________________ Es ist beabsichtigt, zunächst mit der/dem GewinnerIn Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden alle PreisträgerInnen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wertung Wettbewerbsergebnis: Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den PreisträgerInnen als ein Zuschlagskriterium mit max. 45 Punkten in die Bewertung ein. Insgesamt können max. 100 Punkte erreicht werden. Dabei wird folgende Punktverteilung für die Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses zugrunde gelegt: Die/Der 1. PreisträgerIn erhält 45 Punkte. Die/Der 2. PreisträgerIn erhält 30 Punkte. Die/Der 3. PreisträgerIn erhält 15 Punkte. ________________________________________________________________________________________________________________________ Einstufung Honorarzone: Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2021, Anlage 11 – 11.2 Objektliste Freianlagen in die Honorarzone IV Mittelsatz eingestuft. ________________________________________________________________________________________________________________________ Kostenrahmen: Die Ausloberin legt besonderen Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Bau- und Folgekosten (Wartungs-, Betriebs- und Lebenszykluskosten). Das Investitionsvolumen wird auf rund 10,5 Mio. EUR brutto für die Freianlagen, KG 500 geschätzt. ________________________________________________________________________________________________________________________ Datenschutzhinweis: Gemäß Art. 13 DSGVO teilen wir Ihnen mit, dass die von uns im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Funktion, Ort) für folgende Zwecke verwendet werden: Weitergabe an die Auftraggeberin (u.a. Veröffentlichung auf deren Homepages), Weitergabe an die jeweilige Architektenkammer zur Registrierung des Verfahrens, Veröffentlichung im Rahmen von EU-Bekanntmachungen, Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) in Fachmedien und Veröffentlichungen (Wettbewerbsankündigungen und -ergebnisse) auf der Homepage von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB. Weitere Daten werden ausschließlich zur internen Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bzw. zur Kommunikation im Verfahren verwendet. ________________________________________________________________________________________________________________________ Die vollständige Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB zur Verfügung (https://www.dhp-sennestadt.de /wettbewerbe-ausschreibungen/).
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung 291705-2025 Page 3/8 Korruption: Betrugsbekämpfung: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Schweres berufliches Fehlverhalten: 5.
Eignungskriterien:
Zuschlagskriterien:
Techniken:
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln 8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadt Kleve
Erfüllungsort:
Vennhofallee 97
47533 Kleve
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbe-
Beschaffer E-Mail:
hannah.janssen@kleve.de
Beschaffer Rechtsform:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kleve Registrierungsnummer: 051540036036-31002-67 Stadt: Kleve Postleitzahl: 47533 Land, Gliederung (NUTS): Kleve (DEA1B) Land: Deutschland E-Mail: hannah.janssen@kleve.de Telefon: +49 2821-84-268 Rollen dieser Organisation: Beschaffer 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Registrierungsnummer: 05315-03002-81 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
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