45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
Im Zuge der Bildungsentwicklungsplanung (BEP) plant die Stadt Mülheim an der Ruhr Neubzw. Erweiterung der Grundschule Steigerweg. Die bestehende GGS Steigerweg wird von einer dreizügigen Schule auf eine vierzügige Grundschule erweitert werden. Aufgrund des vorhandenen alten Baumbestandes ist die Platzierung und Gestaltung des Baukörpers eingeschränkt. Die abgestimmte Vorentwurfsplanung sieht ein 3- geschossigen Neubaugebäude mit eingeschossigen Aula im Norden vor. Hier wird der bestehende Bolzplatz rückgebaut. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich der Neubau von der Anbindung an das südlichste Bestandgebäude bis über die Fläche des Bolzplatzes. Das Gebäude wird als Einspänner errichtet. Im nördlichen Verlauf weicht der lineare Neubaukörper dem Baubestand und verläuft in einer Abschrägung. Der zusammenhängende, dreigeschossige Neubau fügt sich in die leichte Hanglage ein und fasst den Schulhof ein, sodass die südliche Grundstücksfläche mit dem wertvollen Baumbestand nicht bebaut wird. BGF : ca. 2.400m2
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Mülheim an der Ruhr
Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum
Beschreibung:
Im Zuge der Bildungsentwicklungsplanung (BEP) plant die Stadt Mülheim an der Ruhr Neubzw. Erweiterung der Grundschule Steigerweg. Die bestehende GGS Steigerweg wird von einer dreizügigen Schule auf eine vierzügige Grundschule erweitert werden. Aufgrund des vorhandenen alten Baumbestandes ist die Platzierung und Gestaltung des Baukörpers eingeschränkt. Die abgestimmte Vorentwurfsplanung sieht ein 3- geschossigen Neubaugebäude mit eingeschossigen Aula im Norden vor. Hier wird der bestehende Bolzplatz rückgebaut. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich der Neubau von der Anbindung an das südlichste Bestandgebäude bis über die Fläche des Bolzplatzes. Das Gebäude wird als Einspänner errichtet. Im nördlichen Verlauf weicht der lineare Neubaukörper dem Baubestand und verläuft in einer Abschrägung. Der zusammenhängende, dreigeschossige Neubau fügt sich in die leichte Hanglage ein und fasst den Schulhof ein, sodass die südliche Grundstücksfläche mit dem wertvollen Baumbestand nicht bebaut wird. BGF : ca. 2.400m2
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
27/05/2025 23:00:00 (UTC+2) Eastern
Beginn der Ausführung:
06/10/2025
Ende der Ausführung:
31/03/2027
Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Ausschlusskriterien sind folgende: • Keine Zuverlässigkeit oder Ausschlussgründe (siehe Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A) • Keine Bestätigung Russland Sanktionspaket (Bewerbungsformular Anlage 3) • Keine finanzielle Leistungsfähigkeit: Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr verfügt. Alternativ die Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken wird . (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3. B) • keine technische Leistungsfähigkeit: Referenzen zu Planung und Bau von mindestens 3 Gebäuden mit Projektkosten (KG 300 – 500 nach DIN 2 76) in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. brutto, Fertigstellung 2019 oder später, mindestens LPH 5 – 8 (Bewerbungsformular Anlage 3.C) Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3. A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Betrugsbekämpfung: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über 286106-2025 Page 2/11 Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Korruption: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A) Zahlungsunfähigkeit: Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A) Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner die Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A) Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner die Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A) 286106-2025 Page 3/11 Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A. Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Nach § 123 Abs. 2 stehen einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1, eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: – Eintragung Handels-/Berufsregister: Angabe im Eignungsformular (im Bewerbungsformular unter 3.) Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: – Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr verfügt. Alternativ die Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken wird. (Mindestanforderung/Ausschlusskriterium) Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: – Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegen. – Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. – Eigenerklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner die Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.A) Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Mit dem Angebot ist einzureichen: – Bruttogesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre -2021 bis 2023 oder 2022 bis 2024- (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.B, nur informativ, kein Ausschlusskriterium) Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: A = Ausschluss; B = Bewertung: – 3 Referenzen zu Planung und Bau im Paket mit folgenden Angaben: Auftraggeber; Planung (mindestens LPH 5 – 8) und Bau eines Gebäudes; Projektkosten KG 300 – 500 nach DIN 276 mind. 5 Mio. (brutto); Fertigstellung 2019 oder später (A). – Gebäudenutzung: Schulgebäude mit Mensa, Schulgebäude ohne Mensa oder Nichtwohngebäude, das zu Schulungszwecken genutzt wird, sonstiges (B). – Projektkosten (KG 300 – 400 DIN 276): größer/gleich 7 Mio., größer/gleich 5 Mio. und kleiner 6 Mio. (B). – BGF: größer/gleich 2.000 m², größer/gleich 1.500 m² und kleiner 2.000 m², kleiner 1.500 m² (B). – Besonderer Referenzmerkmale: die Baumaßnahme erfolgte während des laufenden Betriebs auf dem Grundstück, aus seriell gefertigten dreidimensionalen Raummodulen, welche zu min. 80% in einer Fabrikationshalle vorproduziert wurden, CO2 optimierte Baukonstruktion (B). (Eigenerklärungen im Bewerbungsformular unter 3.C) // Die Vergabestelle geht für die Wertung der Referenzen grundsätzlich von 3 eingereichten Referenzen aus. Daher sollten die Bewerber nicht mehr als 3 Referenzen einreichen. Sollte ein Bewerber mehr als 3 Referenzen für erforderlich halten, ist ihm dies jedoch freigestellt. Bei der Wertung wird die Vergabestelle alle eingereichten Referenzen anhand der in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien bewerten und jeweils eine Punktzahl je Referenz ermitteln. Soweit ein Bewerber weniger als 3 wertbare Referenzen einreicht, wird er 286106-2025 Page 6/11 ausgeschlossen. Die Summe der erreichten Punktzahlen der bewerteten Referenzen wird durch die Zahl der eingereichten wertbaren Referenzen dividiert und so eine durchschnittliche Punktzahl ermittelt. Die Bewerber sollten daher nur die Referenzen einreichen, die ihre Fachkunde besonders gut nachweisen und gemäß der Bewertungsmatrix hohe Punktzahlen erzielen. Mit den Bewerbern, die mit ihrem Teilnahmeantrag die höchsten Gesamtpunktzahlen nach der Bewertungsmatrix erhalten, wird die Vergabestelle das Verhandlungsverfahren fortsetzen. Die Stadt Mülheim wird 3 Bewerber zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes auffordern. Sollten nach Auswertung gemäß der Wertungsmatrix mehrere Bewerber gleich geeignet sein (identische Gesamtpunktzahl), entscheidet das Los. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Pauschalfestpreis Beschreibung: Pauschalfestpreis Die Wertungspunkte für den Pauschalpreis werden durch Interpolation ermittelt. Der angebotene Pauschalfestpreis entscheidet mit maximal 50 Punkten über die Vergabe. Das niedrigste Honorarangebot erhält 50 Wertungspunkte, alle übrigen Angebote werden gemäß der nachstehenden Formel miteinander ins Verhältnis gesetzt: Wertungspunktzahl Angebot = Pauschalfestpreis brutto des niedrigsten Angebotes x 50 / Pauschalfestpreis brutto Angebot. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Qualität des Entwurfs Beschreibung: Qualität des Entwurfs (Unterkriterien: Funktionalität des Entwurfs – Faktor 2; Gestaltung des Entwurfs und städtebauliche Eingliederung – Faktor 2; Nachhaltigkeit Faktor 1.): Die Punkte für das Zuschlagskriterium werden nach dem Grad der erwarteten Erfüllung vergeben. Maximal sind 5 Punkte für die jeweiligen Kriterien erreichbar. Bei der Auswertung der Kriterien/Unterkriterien bekommt jeweils dasjenige Angebot die volle Punktzahl, das im Vergleich zu den anderen Angeboten das jeweilige Kriterium/Unterkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl. Die Punktzahl wird mit dem angegebenen Faktor multipliziert und ergibt die Wertungspunkte. Jedes Angebot kann maximal 25 Wertungspunkte (Punktzahl x Faktor) für die Qualität des Entwurfs erhalten. Die Bewertung ergibt sich im Einzelnen aus den in der Tabelle genannten Unterkriterien nebst Erläuterung. Grundlage der Bewertung ist der Planungsentwurf nebst Beschreibungen /Erläuterungen (auch zur Nachhaltigkeit), wie er im Rahmen des letztverbindlichen Angebotes dargestellt und im Rahmen der Verhandlung erläutert wurde. Die erste Verhandlung beginnt zunächst mit einer maximal einstündigen Präsentation des Bieters. Im Rahmen der Verhandlung dürfen maximal für 10 Minuten das Unternehmen und etwaige Referenzen dargestellt werden. Danach soll der Entwurf erläutert werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit soll die Präsentation anhand von Folien oder einer Power-Point- Präsentation o.ä. gehalten werden. Kriterium: 286106-2025 Page 7/11 Art: Qualität Bezeichnung: Störungs-/Risikominimierung des Bauens im laufenden Betrieb und Baustellenlogistik Beschreibung: Die Punkte für das Zuschlagskriterium wird nach dem Grad der erwarteten Erfüllung vergeben. Jedes Angebot kann maximal 10 Wertungspunkte für das Konzept zur Störungs-/Risikominimierung des Bauens im laufenden Betrieb und die Baustellenlogistik erhalten. Zu einer guten Bewertung führt es, wenn ein reibungsloser Ablauf des Bauvorhabens in hohem Maße sichergestellt ist. Im Konzept ist auf überzeugende und nachvollziehbare Weise darzustellen, wie die Sicherheit im laufenden Betrieb gewährleistet wird und Störungen des Schulbetriebes auf ein Minimum reduziert werden können. Zudem ist im darzulegen, wie der Baustellenverkehr optimal, d.h. nur mit geringen Einschränkungen für Anlieger und Nutzer und Minimierung von Gefahrenquellen sichergestellt werden kann. Ziel sollte es zudem sein, Anlieferungsflächen und Lagerflächen zu minimieren bzw. ohne bzw. mit möglichst wenig Einschränkungen für die Anlieger/Nutzer zu definieren, wobei gleichzeitig sicherzustellen ist, dass alle erforderlichen Materialien rechtzeitig vor Ort sind. Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Schlüsselfertige Übergabe Beschreibung: Die Punkte für das Zuschlagskriterium werden nach dem Grad der erwarteten Erfüllung vergeben. Maximal sind 5 Punkte für die jeweiligen Kriterien erreichbar. Bei der Auswertung der Kriterien/Unterkriterien bekommt jeweils dasjenige Angebot die volle Punktzahl, das im Vergleich zu den anderen Angeboten das jeweilige Kriterium/Unterkriterium am besten erfüllt. Die anderen Angebote erhalten eine dem jeweiligen Erfüllungsgrad gegenüber dem Angebot des besten Bieters entsprechend niedrigere Punktzahl. Die Punktzahl wird mit dem angegebenen Faktor multipliziert und ergibt die Wertungspunkte. Die Erweiterung der GGS Barbarastraße muss bis zum 31.03.2027 schlüsselfertig übergeben werden. Eine kürzere Planungs- und Bauzeit führt zu Punktgewinnen: früher als 01.03.2027 5 Punkte (Faktor 3) zwischen 01.03.2027 und 31.03.2027 4 Punkte (Faktor 3). Es können max. 15 Punkte erreicht werden. 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Mülheim an der Ruhr 8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadt Mülheim an der Ruhr
Erfüllungsort:
45468 Mülheim an der Ruhr
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www1.muelheim-ruhr.de/node/365248
Beschaffer E-Mail:
vergabe@muelheim-ruhr.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Verfahrensbedingungen: Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 16/06 /2025 Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www1.muelheim-ruhr.de/node/365248 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig 286106-2025 Page 8/11 Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9c EU VOB/A und 17 VOB/B verlangt. Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 03/06/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Besondern Vertragsbedingungen zur Tariftreue des Landes NRW (Anlage BVB). Der Vertragsentwurf wird zu Beginn der zweiten Verfahrensstufe über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt und verhandelt. Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Registrierungsnummer: 05315-03002-81 Stadt: Köln Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Rheinland E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: 000 Fax: +49 221-1472889 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
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