Lokale Gebietskörperschaft
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45113000 Baustelleneinrichtung
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Leipzig
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Los 301 Baustelleneinrichtung
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
07/05/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
24/07/2025
Ende der Ausführung:
17/05/2027
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Das Angebot/der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die
Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen elektronischen Form
(nicht per E-Mail und nicht in Papierform!) und mit dem von der Auftraggeberin vorgegebenen
Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, bspw. sämtliche Informationen über
Änderungen der Bekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen sowie alle nach der
Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen werden über eVergabe.de bzw. das
Bietercockpit bereitgestellt. Alle geforderten Nachweise bzw. Angaben sind, sofern nicht
anders beschrieben, mit dem Angebot vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Das Angebot/der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die
Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen elektronischen Form
(nicht per E-Mail und nicht in Papierform!) und mit dem von der Auftraggeberin vorgegebenen
Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, bspw. sämtliche Informationen über
Änderungen der Bekanntmachungen und/oder Vergabeunterlagen sowie alle nach der
Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen werden über eVergabe.de bzw. das
Bietercockpit bereitgestellt. Alle geforderten Nachweise bzw. Angaben sind, sofern nicht
anders beschrieben, mit dem Angebot vorzulegen.
Ausschlussgründe:
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten
die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Korruption: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den
fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es
gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und
§ 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A.
Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Regelungen der §§ 123
ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A.
Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff.
GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Regelungen
der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§
123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die
Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB
und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
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Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und §
6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e
EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beachtet.
Entrichtung von Steuern: Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB
/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen
Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
5.
Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: sind dem direkt verlinkten Fragebogen zur Eignungsprüfung und dieser
Auftragsbekanntmachung zu entnehmen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: sind dem direkt verlinkten Fragebogen zur Eignungsprüfung und dieser
Auftragsbekanntmachung zu entnehmen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: sind dem direkt verlinkten Fragebogen zur Eignungsprüfung und dieser
Auftragsbekanntmachung zu entnehmen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Beschreibung: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.evergabe.de
/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-195c860689e-6b6cfec6ebf8fbf0
5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
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Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Leipzig
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Leipzig
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadt Leipzig
Erfüllungsort:
Steinstraße 42
04275 Leipzig
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-
Beschaffer E-Mail:
agm-vergabe@leipzig.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/05/2025 23:59:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB
/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/05/2025 00:01:00 (UTC+
2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Wesentliche Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B; Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag
vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Organisationen:
Los: