• Offenes Verfahren
  • Bad Camberg

Lokale Gebietskörperschaft

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45410000 Putzarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

45321000 Wärmedämmarbeiten

Erfüllungsort:

Bad Camberg

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Putzarbeiten, Wärmedemmsysteme

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

05/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

28/07/2025

Ende der Ausführung:

21/11/2025

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 12a EU, Absatz 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte
Auskünfte über die Vergabeunterlagen, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Diesen Termin gilt es bei der
Beantragung der Auskünfte zu beachten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig
beantragte Auskünfte nicht zu beantworten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Dieses Vergabeverfahren unterliegt den
grenzübergreifenden Rechtsvorschriften, insbesondere der EU-Richtlinie 2014/24/EU und den
entsprechenden nationalen Umsetzungsbestimmungen. Diese Regelungen gewährleisten,
dass alle Bieter – unabhängig von ihrem Herkunftsland – gleichbehandelt werden und die
Prinzipien der Transparenz, Nichtdiskriminierung sowie des fairen Wettbewerbs eingehalten
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werden. Der Bieter hat nachzuweisen, dass er die Anforderungen dieser Rechtsvorschriften
erfüllt und bereit ist, sämtliche damit verbundenen Pflichten zu übernehmen. Etwaige
länderspezifische Ergänzungen oder abweichende Regelungen werden im jeweiligen
Vergabeverfahren gesondert berücksichtigt.
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Gemäß § 12a EU, Absatz 3 VOB/A sind rechtzeitig beantragte
Auskünfte über die Vergabeunterlagen, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist allen Unternehmen in gleicher Weise zu erteilen. Diesen Termin gilt es bei der
Beantragung der Auskünfte zu beachten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig
beantragte Auskünfte nicht zu beantworten.

Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Der Bieter
befindet sich in einem Verfahren, das einer Insolvenz gleichgestellt ist, oder es wurde ein
entsprechender Antrag gestellt. Dies betrifft vergleichbare nationale oder internationale
Regelungen zur Schuldensanierung oder Liquidation.
Korruption: Der Bieter oder eine verantwortliche Person wurde wegen Bestechlichkeit,
Vorteilsgewährung oder Bestechung verurteilt oder es bestehen begründete Hinweise auf eine
solche Verfehlung, die die Integrität des Vergabeverfahrens gefährden könnte.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bieter oder seine leitenden Personen haben
an der Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung mitgewirkt, wodurch Zweifel
an der Zuverlässigkeit und Integrität des Unternehmens entstehen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Bieter hat durch Absprachen oder unzulässige Vereinbarungen den Wettbewerb
eingeschränkt oder verzerrt, insbesondere durch Preisabsprachen oder Marktaufteilungen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es liegen Verstöße gegen geltende
umweltrechtliche Vorschriften vor, die durch eine zuständige Behörde festgestellt wurden und
die Umweltverträglichkeit der Tätigkeit des Unternehmens infrage stellen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es besteht eine rechtskräftige Verurteilung oder
ein begründeter Verdacht wegen Geldwäsche oder der Finanzierung terroristischer Aktivitäten,
wodurch das Unternehmen als unzuverlässig eingestuft wird.
Betrugsbekämpfung: Der Bieter oder eine verantwortliche Person wurde wegen Betrugs oder
Subventionsbetrugs verurteilt oder es bestehen Hinweise auf betrügerische Handlungen im
Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Bieter oder seine leitenden
Personen haben sich an Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder einer
anderen Form der Ausbeutung beteiligt, was zu einem zwingenden Ausschluss vom
Vergabeverfahren führt.
Zahlungsunfähigkeit: Der Bieter ist zahlungsunfähig oder erfüllt die finanziellen Anforderungen
zur Erfüllung des Auftrags nicht mehr, was seine Leistungsfähigkeit infrage stellt.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es liegen Verstöße gegen arbeitsrechtliche
Vorschriften vor, etwa hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz oder
Mindestlohnregelungen, die von einer zuständigen Behörde festgestellt wurden.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bieter befindet sich in
einem Insolvenzverfahren oder es wurde ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens
gestellt, wodurch Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit entstehen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der Bieter hat durch falsche Angaben, Zurückhaltung wesentlicher Informationen oder andere
unzulässige Maßnahmen versucht, das Vergabeverfahren zu beeinflussen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es besteht ein
Interessenkonflikt, der eine unparteiische und faire Vergabeentscheidung beeinträchtigen
könnte, ohne dass dieser durch geeignete Maßnahmen behoben wurde.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der Bieter
hatte durch vorherige Tätigkeiten unzulässige Vorteile im Vergabeverfahren, die den fairen
Wettbewerb beeinträchtigen und nicht durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen wurden.
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es liegen schwerwiegende
Verfehlungen vor, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen, insbesondere in Bezug
auf strafrechtlich relevante Handlungen oder gravierende Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der Bieter hat
in der Vergangenheit öffentliche Aufträge nicht vertragsgemäß erfüllt, insbesondere durch
erhebliche Mängel, Verzögerungen oder Vertragsverstöße, die eine weitere Zusammenarbeit
ausschließen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bieter hat gegen sozialrechtliche
Verpflichtungen verstoßen, insbesondere hinsichtlich Arbeitnehmerrechten,
Sozialversicherungen oder Diskriminierungsverboten.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der Bieter hat Sozialversicherungsbeiträge nicht
oder nicht vollständig gezahlt, sofern diese Pflichtverletzung von einer zuständigen Behörde
festgestellt wurde.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Bieter hat seine berufliche Tätigkeit eingestellt
oder es ist absehbar, dass er diese nicht fortführen kann, wodurch die Erfüllung des Auftrags
gefährdet wäre.
Entrichtung von Steuern: Der Bieter hat fällige Steuern oder Abgaben nicht gezahlt oder
unvollständig entrichtet, sofern diese Pflichtverletzung behördlich festgestellt wurde.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der
Bieter oder eine verantwortliche Person wurde wegen der Bildung oder Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung verurteilt oder es bestehen begründete Hinweise auf eine derartige
Beteiligung.
5.

Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig.
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Magistrat
der Stadt Bad Camberg
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Magistrat der Stadt Bad Camberg
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Magistrat der Stadt Bad Camberg

Erfüllungsort:

Am Eltwerk 1

65520 Bad Camberg

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.had.de/NetServer

Beschaffer E-Mail:

stadtbauamt@bad-camberg.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
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Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Sollte im Rahmen der Angebotsprüfung festgestellt werden, dass
die eingereichten Unterlagen nicht alle zur vollständigen Bewertung erforderlichen
Informationen enthalten, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, von den Bietern
innerhalb einer angemessenen Nachfrist ergänzende Unterlagen anzufordern. Eine solche
Nachforderung von Unterlagen ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Die Bieter werden im
Falle einer Nachforderung rechtzeitig schriftlich informiert und erhalten eine klare Angabe
darüber, welche Dokumente oder Informationen nachzureichen sind. Diese Regelung dient
dazu, eine fundierte und transparente Bewertung aller Angebote zu ermöglichen und
sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte des Angebots vollständig berücksichtigt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Online Über e-HAD
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.

Organisationen:

Los: