Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45431000 Boden- und Fliesenarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Lutherstadt Wittenberg

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Los 22 – Fliesen- und Plattenarbeiten

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

08/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

14/07/2025

Ende der Ausführung:

12/09/2025

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.
de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4
Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen
zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis
spätestens 02.05.2025 angefordert werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
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2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Anfragen sind grundsätzlich über die Vergabeplattform eVergabe.
de zu stellen. Für die Beantwortung der Fragen behält sich die ausschreibende Stelle 4
Werktage vor. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen
zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der
Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieteranfragen) bis
spätestens 02.05.2025 angefordert werden.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Ausschlussgründe gem. § 122 ff. GWB sowie weitere Ausschlussgründe nach den übrigen
nationalen Vorschriften
5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Rechtsbehelf (Nachprüfungsantrag) ist nur
zulässig, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der
Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer
beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Wittenberg
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Wittenberg
8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Landkreis Wittenberg

Erfüllungsort:

Kurfürstenring 31

06886 Lutherstadt Wittenberg

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-

Beschaffer E-Mail:

vergabestelle@landkreis-wittenberg.de

Beschaffer Rechtsform:

Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/05/2025 11:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Im Übrigen erfolgt die Nachforderung im Rahmen von § 16a EU
VOB/A. Mit dem Angebot ist die Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung” oder anhand der
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Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Ersatzweise wird auch die
Eintragung in das ULV der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Sachsen, Brandenburg
und Thüringen sowie AVPQ für die entsprechende Leistung akzeptiert. Des Weiteren sind die
Eigenerklärung EU-Sanktionspaket mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot eines
nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen durch Vorlage der in der “Eigenerklärung zur Eignung” bzw. in der EEE genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Beruft sich ein nicht präqualifizierter
Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Eigenerklärungen (Formblatt 124
oder EEE) und die dort genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen auf gesondertes
Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Beruft sich ein präqualifizierter
Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es ist die Eigenerklärung (Formblatt 124 oder
EEE) auf gesondertes Verlangen für diese anderen Unternehmen vorzulegen. Auf die Vorlage
der in der v. g. Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen wird
verzichtet. Sollten sich im Einzelfall Umstände ergeben, welche zu Zweifeln an der Eignung
führen, kann der Auftraggeber die Vorlage dieser Bescheinigungen dennoch verlangen. Des
Weiteren ist sind für diese anderen Unternehmen die Eigenerklärung EU-Sanktionspaket auf
gesondertes Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist Inhalt der Vergabeunterlagen und
beinhaltet folgende Angaben: – Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (d. h.
verlangt wird eine mind. 3jährige Geschäftstätigkeit im Bereich der zu vergebenen Leistung) –
zu Leistungen in den bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind; – zu Arbeitskräften; – zu Registereintragungen; – zu
Insolvenzverfahren und Liquidation; – dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt; – zur Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; – zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen vorzulegen:
– mind. 3 Referenzen entsprechend der Eigenerklärung zur Eignung (Formular 1
24) – Zahl der
in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte – Gewerbeanmeldung – Handelsregisterauszug (soweit eingetragen) – Eintragung
in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer –
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG – Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss
diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim
Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung,
Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer) am Tag der
Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 12
Monate sein. Zusätzliche Informationen: 1. Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende
Unterlagen und Erklärungen, welche zum Vertragsgegenstand werden, zwingend vollständig
vorzulegen: – Erklärungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA)
– bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz/Eignungsleihe: Verzeichnis der Leistungen
/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 2
35) mit Angabe der auszuführenden
Teilleistungen der Leistungsbeschreibung bzw. Name des Eignungsleihers und Angabe zu der
von diesem Unternehmen überlassenen Eignung (jeweils in Vergabeunterlagen enthalten). 2.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind von den Bietern der engeren Wahl folgende Unterlagen
und Erklärungen, welche zum Vertragsbestandteil werden, vorzulegen: – Eigenerklärung
“Informationen zum Bieter” – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 2
36)
sowie – vom jeweiligen Nachunternehmer die Erklärungen nach Tariftreue- und Vergabegesetz
Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) Weiterhin wird auf die ergänzenden Vertragsbedingungen zu
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den §§ 11 bis 14, 17 und 18 des TVergG LSA hingewiesen. 3. Bietergemeinschaften haben
eine Erklärung zur Bietergemeinschaft sowie die unter die aufgeführten Nachweise und
Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. 4. Der Auftraggeber wird
ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für
Justiz anfordern sowie Einsicht in das Wettbewerbsregister nehmen. Ausländische Bieter
haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort: Landkreis Wittenberg, Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Zusätzliche Informationen: Der Öffnungstermin findet bei EU-weiten Offenen Verfahren nicht
in Anwesenheit der Bieter statt. Eine Teilnahme am Öffnungstermin ist daher nicht möglich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. geforderte Sicherheiten: entfällt 2.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die
maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: VOB/B 3. Rechtsform der
Anforderung an Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.

Organisationen:

Los: