• Offenes Verfahren
  • Saarbrücken

Öffentliches Unternehmen

Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45000000 Bauarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

45432100 Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten

Erfüllungsort:

Saarbrücken

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Neubau eines Bürogebäudes in Saarbrücken.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

14/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

07/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern

Beginn der Ausführung:

14/07/2025

Ende der Ausführung:

10/10/2025

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC5LL3
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YEC5LL3

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Handelsregister und/oder in die
Handwerksrolle. Bei ausländischen Bietern ist eine vergleichbare Registrierung des Bieters
nachzuweisen. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim
Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern erfolgt eine gleichgerichtete
Anfrage an die zuständigen Behörden. Vorlage der Freistellungsbescheinigung der für den
Bieter zuständigen Finanzbehörde. Bei nicht deutschsprachigen Bietern ist eine Übersetzung
der Freistellungsbescheinigung in deutscher Sprache mit notarieller Beglaubigung vorzulegen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 16 VOB/A EU Nachweis der
erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Nachweis über
ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel gem. § 16 b Abs. 1 VOB/A EU. Verfügt der
Bieter selbst nicht über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, so kann er diese
durch den Einsatz von Nachunternehmern im Wege der Eignungsleihe sicherstellen. In
diesem Fall müssen die Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
sowie ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel) für den jeweiligen Nachunternehmer
vom Bieter nachgewiesen werden. Vorlage von Verpflichtungs- und Tariftreueerklärungen
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sowie Vorlage der Vereinbarung über die Einhaltung der Tariftreue zwischen Bieter und jedem
von ihm eingesetzten Nachunternehmer. Möglicherweise geforderte Mindeststandards aa.
Nicht präqualifizierte Bieter müssen zum Nachweis ihrer Bietereignung mindestens folgende
Angaben machen und nachweisen: – Mindestjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre in Höhe der Angebotssumme, – Vorlage von Nachweisen, dass der Bieter
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, BG- und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. – Mindestens dreijährige ununterbrochene
Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Die entsprechenden Eintragungen für
die Erklärungen und Nachweise sind in das in den Verdingungsunterlagen enthaltene
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) einzutragen. Aus diesem Formblatt ergeben sich
auch die zusätzlich vom Bieter auf besonderes Verlangen der Vergabestelle vorzulegenden
Erklärungen und Nachweise, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt. bb.
Präqualifizierte Bieter führen den Nachweis der Bietereignung durch den Eintrag in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die
Vergabestelle behält sich allerdings auch bei präqualifizierten Bietern ausdrücklich vor, weitere
Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Eignung abzufordern, wenn trotz bestehender
Präqualifikation Zweifel an der Bietereignung bestehen oder die Art der ausgeschriebenen
Bauleistung ergänzende Angaben erfordern. Die ggfs. zusätzlich von präqualifizierten Bietern
vorzulegenden Erklärungen und Nachweise entsprechen denjenigen, die die Vergabestelle
auch von nicht präqualifizierten Bietern gem. vorstehender lit. aa. grundsätzlich fordert.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der Eignungskriterien – Mitarbeiterzahl in den letzten drei
Geschäftsjahren mindestens in Höhe der für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung
benötigten bzw. vergleichbaren Beschäftigtenanzahl, – Benennung von drei Referenzen, die
mit der ausgeschriebenen Baumaßnahme vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit bezieht sich
auf die Parameter: Art der Bauleistung, Bauzeit, Auftragssumme, eingesetzte Mitarbeiterzahl.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards Beim Einsatz von Nachunternehmern sind auf
gesondertes Verlangen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch für diese
abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für die Nachunternehmer durch die Vorlage der im
Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aufgeführten Bescheinigungen der zuständigen
Stellen nachzuweisen. Sind die Nachunternehmer präqualifiziert, reicht zunächst die Angabe
der Nummer, unter der der Nachunternehmer im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Im
übrigen gelten in diesen Fall auch die Vorbehalte gem. lit. bb.
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: –
Beschreibung: –
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr –
Vergabekammern im Saarland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Vorschriften der §§ 97 ff. GWB. Auf
die Rügeobliegenheit des Bieters gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen und die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages bei Versäumung der
Rügefrist wird ausdrücklich hingewiesen. Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,
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das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter muss damit rechnen, dass bei Versäumnis
der Rügefrist sein Nachprüfungsantrag ohne Sachprüfung als unzulässig zurückgewiesen
wird. Dem Bieter wird daher empfohlen, ggfs. rechtzeitig fachlichen Rechtsrat einzuholen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: GIU
Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement
Saarbrücken KG
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: GIU Gesellschaft für Innovation und
Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH &

Erfüllungsort:

Konrad-Zuse-Straße

66115 Saarbrücken

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEC5LL3

Beschaffer E-Mail:

ausschreibung@giu.de

Beschaffer Rechtsform:

Öffentliches Unternehmen

Beschaffer Tätigkeit:

Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YEC5LL3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/05/2025 11:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: –
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/05/2025 11:05:00 (UTC+
2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Abschlagszahlungen nach VOB/B. Die Frist zur
Zahlung der Schlussrechnung wird gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1VOB/B auf 60 Tage verlängert.
Sicherheit für Vertragserfüllung: 10 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer). Stellt der
Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 6 Werktagen nach
Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch
Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen
einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Sicherheit für Mängelansprüche: 5 v. H.
der Schlussrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) und einschließlich erteilter Nachträge.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH &
Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG
Registrierungsnummer: HRB 7834
Postanschrift: Nell-Breuning-Allee 8
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66115
Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@giu.de
Telefon: +49 6818575-102
Fax: +49 6818575-450
Internetadresse: http://www.giu.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.

Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr –
Vergabekammern im Saarland
Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
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Land, Gliederung (NUTS): Regionalverband Saarbrücken (DEC01)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
Telefon: +49 681501-4994
Fax: +49 681501-3506
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.

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