• Offenes Verfahren
  • Kiel

Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Gesundheit

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45221250 Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Kiel

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

KKE 303.1 Ver- und Entsorgung, Straßenbau – 1.BA

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

25/04/2025 13:07:00 (UTC+2)

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

15/05/2025

Ende der Ausführung:

06/03/2026

Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5.

Eignungskriterien:

Zuschlagskriterien:

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: “Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt.”
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Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein AöR

Erfüllungsort:

NIemannsweg 147

24105 Kiel

Link zu Auftragsunterlagen:

https://vergabe.uksh.de/NetServer

Beschaffer E-Mail:

vergabestelle@uksh.de

Beschaffer Rechtsform:

Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Beschaffer Tätigkeit:

Gesundheit

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
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Adresse für die Einreichung: https://vergabe.uksh.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/04/2025 13:07:00 (UTC+
2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen (Angaben, Erklärungen und Nachweise), deren
Vorlage mit dem Angebot gefordert war, mit Ausnahme fehlender Preisangaben. Darüber
hinaus wird eine Korrektur fehlerhafter oder widersprüchlicher Erklärungen zum
Nachunternehmereinsatz, bzw. Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen, nicht
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.

Organisationen:

Los: