• Offenes Verfahren
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45324000 Gipskartonarbeiten

Die Leibniz Universität Hannover (LUH) beabsichtigt die Grundsanierung des Institutsgebäudes 4113 für "Radioökologie und Strahlenschutz" (IRS), welches sich u.a. mit intensiver Forschungsarbeit (Analyse von Radionukliden in der Umwelt, Endlagerproblematik) beschäftigt und Studierende im Bereich Radioökologie, Physik und Chemie der Radionuklide und Strahlenschutz ausbildet. Ferner wird die Aus- und Weiterbildungsstätte für technische Strahlungsschutzbeauftragte (u.a. aus den Anwendungsbereichen Medizin, Forschung, Industrie) jährlich von ca. 1.200 Teilnehmern besucht. Die Lage der Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Campus Herrenhausen. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Trockenbauarbeiten ausgeschrieben.

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45324000 Gipskartonarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

44112310 Trennwände, 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten

Erfüllungsort:

Hannover

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Die Leibniz Universität Hannover (LUH) beabsichtigt die Grundsanierung des Institutsgebäudes 4113 für “Radioökologie und Strahlenschutz” (IRS), welches sich u.a. mit intensiver Forschungsarbeit (Analyse von Radionukliden in der Umwelt, Endlagerproblematik) beschäftigt und Studierende im Bereich Radioökologie, Physik und Chemie der Radionuklide und Strahlenschutz ausbildet. Ferner wird die Aus- und Weiterbildungsstätte für technische Strahlungsschutzbeauftragte (u.a. aus den Anwendungsbereichen Medizin, Forschung, Industrie) jährlich von ca. 1.200 Teilnehmern besucht. Die Lage der Baustelle befindet sich auf dem Gelände des Campus Herrenhausen. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden Trockenbauarbeiten ausgeschrieben.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

11/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

04/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern

Beginn der Ausführung:

28/07/2025

Ende der Ausführung:

31/07/2026

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTBQ94NM9 Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen 302694-2025 Page 1/6 des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYTBQ94NM9 Ein Nachprüfungsantrag bei der Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen 302694-2025 Page 1/6 des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 16 Absatz 2 NTVergG bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Wir bitten um die Abgabe eines Berufshaftpflichtnachweises mit dem Angebot. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preiskriterium für “Niedrigster Preis (ohne Kriterien)” Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts 8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen

Erfüllungsort:

Herrenhäuser Straße 2

30419 Hannover

Link zu Auftragsunterlagen:

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice

Beschaffer E-Mail:

vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de

Beschaffer Rechtsform:

Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung

Beschaffer Tätigkeit:

Bildung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXS0Y5XYTBQ94NM9 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Siehe Formblatt e214: Sicherheiten werden gefordert, sofern eine Nettoauftragswert von über 250.000,00 EUR erreicht wird. Frist für den Eingang der Angebote: 11/06/2025 08:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderungen zu diesem Verfahren werden durch ein von der Vergabestelle beauftragtes Ingenieur-/ Architekturbüro abgewickelt. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 302694-2025 Page 3/6 Eröffnungsdatum: 11/06/2025 09:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts Registrierungsnummer: DE 811 245 527 302694-2025 Page 4/6 Postanschrift: Welfengarten 1 Stadt: Hannover Postleitzahl: 30167 Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929) Land: Deutschland E-Mail: vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de Telefon: +49 511762-0 Fax: +49 511762-3456 Internetadresse: https://www.uni-hannover.de/de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland Kontaktperson: +49 4131152943 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131152943 Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html Rollen dieser Organisation: Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen Registrierungsnummer: 04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131152943 Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) 302694-2025 Page 5/6 Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender

Los: