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45233120 Straßenbauarbeiten

Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Erschließung des Gymnasium Herrsching wird eine Buswendeschleife benötigt.

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45233120 Straßenbauarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

45223300 Bau von Parkplätzen

Erfüllungsort:

Herrsching

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Der Landkreis Starnberg errichtet in Herrsching am Ammersee ein Gymnasium mit Dreifachturnhalle. Im Zuge der Erschließung des Gymnasium Herrsching wird eine Buswendeschleife benötigt.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

10/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

01/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern

Beginn der Ausführung:

01/08/2025

Ende der Ausführung:

31/12/2025

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DEW5KLK Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXP4DEW5KLK

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB 304148-2025 Page 1/6 Betrugsbekämpfung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB Korruption: Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB Ein Ausschluss erfolgt, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Schweres berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz Beschreibung: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt. Die Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Die Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. 304148-2025 Page 3/6 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Die im Durchschnitt der letzten drei Jahre über Anzahl von Beschäftigten und Führungskräfte. Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes. Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Angaben zu Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Alleiniges Zuschlagskriterium Preis zu 100 %. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Starnberg Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Starnberg 8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Landkreis Starnberg

Erfüllungsort:

Am Mühlfeld

82211 Herrsching

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEW5KLK

Beschaffer E-Mail:

ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DEW5KLK Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 10/06/2025 11:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 10/06/2025 11:01:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Ort: Landratsamt Starnberg Elektronisch über das Deutsche Vergabeportal. Zusätzliche Informationen: Elektronisch über das Deutsche Vergabeportal. 304148-2025 Page 4/6 Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Starnberg Registrierungsnummer: 11711450175 Postanschrift: Strandbadstraße 2 Stadt: Starnberg Postleitzahl: 82319 Land, Gliederung (NUTS): Starnberg (DE21L) Land: Deutschland Kontaktperson: Team 12.21 E-Mail: ausschreibungen.finanzen@lra-starnberg.de Telefon: 0815114877985 Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 304148-2025 Page 5/6 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern Registrierungsnummer: 09-0318006-60 Postanschrift: Maximilianstraße 39 Stadt: München Postleitzahl: 80538 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +498921762411 Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.

Los: