• Offenes Verfahren
  • Bonn

Lokale Gebietskörperschaft

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45321000 Wärmedämmarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Bonn

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Kita Alte Bonner Straße – Außenputzarbeiten und Klinkerriemchen

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

nein

Frist für den Eingang der Angebote:

08/05/2025 09:30:00 (UTC+2)

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

30/04/2025 23:59:59 (UTC+2)

Beginn der Ausführung:

Ende der Ausführung:

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYT57NQN0Q Sämtliche
Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland
kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den
Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet.
Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche
Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen
Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter
https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen
Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen
entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
207661-2025 Page 1/8
vob-a-eu –
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYT57NQN0Q Sämtliche
Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland
kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den
Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet.
Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen. Ausführliche
Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen
Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter
https://support.cosinex.de/ Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen
Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen
entnehmen.

Ausschlussgründe:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 GWB
Korruption: § 123 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 GWB
Betrugsbekämpfung: § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 GWB
Zahlungsunfähigkeit: § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
§ 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 122 GWB
Entrichtung von Steuern: § 123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 GWB
5.

Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen
der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für
den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis
der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen
frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch
Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die
hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die
Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der
abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten
Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung”
bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur
Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt
abgerufen werden unter: https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-
Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Sonstiges
Beschreibung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen
der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für
den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis
der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen
frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch
Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die
hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die
Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der
abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten
Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung”
207661-2025 Page 3/8
bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur
Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt
abgerufen werden unter: https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-
Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf Einzureichende Unterlagen: – Angebotsschreiben
213 bzw. 324 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Bitte das Dokument “VVB 213 – Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung” oder
“324 – Angebotsschreiben” verwenden. – Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531
bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Bitte das Dokument “531 – Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung” oder “VVB 234 –
Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft” verwenden. – Eigenerklärung Informationen zum
Bieter CSX 59 (VgV, VOB (EU)) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte
das Dokument “CSX 59 – Eigenerklaerung Informationen zum Bieter” verwenden. –
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme 222 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot
mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument “VVB 222 – Preisermittlung bei
Kalkulation über die Endsumme” verwenden. – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 221
(VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument
“VVB 221 – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation” verwenden. – Urkalkulation (VOB, VOB-
EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der
Urkalkulation
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen
der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für
den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis
der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen
frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch
Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die
hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die
Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der
abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten
Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung”
bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur
Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt
abgerufen werden unter: https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-
Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf Einzureichende Unterlagen: – Sanktionspaket 523
(VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument
“523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU” verwenden.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und
Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen
der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für
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den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis
der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen
frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch
Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die
hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die
Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der
abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen
Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten
Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung”
bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur
Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt
abgerufen werden unter: https://www.bonn.de/medien-global/referat-vergabedienste/VVB-124-
Eigenerklaerung-zur-Eignung-07-2019.pdf Einzureichende Unterlagen: – Eignung 124 (VOB,
VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument “VVB 124
– Eigenerklaerung zur Eignung” verwenden. – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
236 (VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte
das Dokument “VVB 236 – Verplichtungserklaerung anderer Unternehmen” verwenden. –
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 235 (VOB-EU) (mit dem
Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument “VVB 235 – Verzeichnis der
Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen” verwenden.
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für “Niedrigster Preis (ohne Kriterien)”
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen
wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
verwiesen. § 160 GWB – Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161
GWB – Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller
ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich
dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes
zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
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Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge
gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten
benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bundesstadt Bonn – Referat Vergabedienste
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesstadt Bonn – Referat
Vergabedienste
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Bundesstadt Bonn – Referat Vergabedienste

Erfüllungsort:

Alte Bonner Straße 2

53229 Bonn

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice

Beschaffer E-Mail:

referatvergabedienste@bonn.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice
/CXTSYYDYT57NQN0Q
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: – Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H.
der Brutto-Auftragssumme – Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 v.H. der Brutto-
Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge
Frist für den Eingang der Angebote: 08/05/2025 09:30:00 (UTC+
2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
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Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/05/2025 09:30:00 (UTC+
2)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn – Referat Vergabedienste
Registrierungsnummer: 05314-31001-65
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de
Telefon: +49 228772600
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221-147-3116
Fax: +49 221-147-2889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.

Los: