45312310 Blitzschutzarbeiten
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses Neustädter Bucht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für die Erdungs- und Blitzschutzarbeiten für die bauliche Realisierung des BUND-Umwelthaus zu vergeben. Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Erweiterung, also den Neubau des Umwelthauses (1. Bauabschnitt).
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45312310 Blitzschutzarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45300000 Bauinstallationsarbeiten
Erfüllungsort:
Neustadt in Holstein
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Erweiterung, Umbau und Modernisierung des BUND Umwelthauses
Neustädter Bucht. Die Auftraggeberin beabsichtigt, in diesem Verfahren die Bauleistungen für
die Erdungs- und Blitzschutzarbeiten für die bauliche Realisierung des BUND-Umwelthaus zu
vergeben. Gegenstand des EU-weiten Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines Angebotes
auf Basis des beigefügten Leistungsverzeichnisses. Bei den ausgeschriebenen Leistungen
handelt es sich um die Erweiterung, also den Neubau des Umwelthauses (1. Bauabschnitt).
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
02/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
23/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
Beginn der Ausführung:
15/07/2025
Ende der Ausführung:
30/04/2027
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YUP5NNW
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
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vob-a-eu –
2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Wir weisen Sie darauf hin, dass vor Angebotsabgabe zwingend ein
Besichtigungstermin zu vereinbaren ist, damit Sie sich ein Bild der Örtlichkeiten machen
können. Spätere Nachtragsforderungen aufgrund mangelnder Kenntnis der Örtlichkeiten
werden nicht berücksichtigt.
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YUP5NNW
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Betrugsbekämpfung: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Korruption: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU
§ 6e
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Ausschlussgründe gemäß VOB/A
EU § 6e
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gemäß
VOB/A EU § 6e
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Schweres berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe
gemäß VOB/A EU § 6e
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Ausschlussgründe gemäß VOB/A EU § 6e
5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Gemäß VOB
/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte
Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Nennung der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen
gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
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Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse – Bescheinigung in Steuersachen –
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern der Auftragnehmer nicht
präqualifiziert ist) Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB
Formblatt 124)
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen
nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124” vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der
Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der “VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124” genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Nach Prüfung und Bestätigung der Eignung mittels der durch den Bieter
einzureichenden Nachweise und Eigenerklärungen, erfolgt die Bewertung der Angebote
ausschließlich auf Grundlage des abgegebenen Preises. Es wird darauf hingewiesen, das
ungewöhnlich niedrige Angebote durch den Bieter auf Anforderung der Vergabestelle zu
erläutern sind und bei fehlender Aufklärung ausgeschlossen werden müssen. Es wird Bezug
genommen auf § 16d VOB/A EU. Insbesondere lehnt der öffentliche Auftraggeber ein Angebot
ab, das unangemessen niedrig ist, weil es den geltenden umwelt-, sozial- und
arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung
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in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß §160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1)
genannten Stelle einleiten. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der/die Antragsteller*in den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o. a. Fristen gelten
nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein*e Auftraggeber*in über die
Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er/sie die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter*innen und Bewerber*innen durch den/die öffentliche*n Auftraggeber*in über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der/die Auftraggeber*in die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BUND-
Umwelthaus Neustadt gGmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH
8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH
Erfüllungsort:
Am Strande 9
23730 Neustadt in Holstein
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUP5NNW
Beschaffer E-Mail:
andreas.schmidt@bund-sh.de
Beschaffer Rechtsform:
Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
Beschaffer Tätigkeit:
Bildung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
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Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUP5NNW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 02/06/2025 12:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Insbesondere wird Bezug genommen auf § 16a VOB/A EU, Absatz
1: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter
Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere
Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere
Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu
vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3
Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot
vorzulegen waren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/06/2025 12:05:00 (UTC+
2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Das Angebot ist ausschließlich digital über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) im
Projektraum dieser Ausschreibung fristgerecht hochzuladen.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Die Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem
Vertrag beträgt fünf Prozent der Auftragssumme. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt
drei Prozent der Abrechnungssumme, gem. § 9c VOB-A EU
5.1.15.
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH
Registrierungsnummer: HRB 18263 HL
Postanschrift: Am Strande 9
Stadt: Neustadt in Holstein
Postleitzahl: 23730
Land, Gliederung (NUTS): Ostholstein (DEF08)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Projektmanagement BUND-Umwelthaus Neustadt gGmbH Herr Dr. Schmidt
E-Mail: andreas.schmidt@bund-sh.de
Telefon: +49 456150565
Internetadresse: https://www.bund-umwelthaus.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
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Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit,Technologie und Tourismus
Registrierungsnummer: – 0431 988-4542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Stadt: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land, Gliederung (NUTS): Kiel, Kreisfreie Stadt (DEF02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
Los: