 
	Lokale Gebietskörperschaft
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45324000 Gipskartonarbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45212000 Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung,
Erfüllungsort:
Einhausen
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
LV 305-1 / KG 340-350 Trockenbauarbeiten
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
14/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
04/08/2025
Ende der Ausführung:
20/02/2026
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: A) Verfahrenssprache: Die Angebote sind in deutscher Sprache
einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Angebots vorgelegt
wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises
vorzulegen. B) Begriffsbezeichnungen: Unter dem nachfolgenden Begriff “Bieter” werden
Einzelbieter (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher
(Bietergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbieter oder Bietergemeinschaften in
den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind
diese grundsätzlich unter dem Begriff “Bieter” zu verstehen. C) Registrierung
Vergabeplattform: Bieter, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet,
sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der
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Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zu registrieren.
Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum
aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig,
tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage
veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen
vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. D) Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen
beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Angebotes. Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber
unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bieters zum Vergabefahren sind ausschließlich
über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu
richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht
mehr zu beantworten. E) Abgabe Angebot: Für die Einreichung des Angebots ist das
Formblatt mit der Bezeichnung “213-Hessen (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)” zu
verwenden. Das Angebot sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich
über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen
auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebots
gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die
elektronische Übermittlung Ihres Angebots. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht
eingegangen sind, werden ausgeschlossen. F) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften
sind zugelassen (vgl. § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A). Eine nachträgliche Bildung von
Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe führt jedoch zwingend zum Angebotsausschluss.
G) Eignungsleihe (andere Unternehmen): Der Bieter kann sich der Fähigkeiten, Ressourcen
bzw. Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 6d EU VOB/A). In
diesem Fall sind die Formblätter 235 und 236 mit dem Angebot einzureichen. H)
Nachforderungen: Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 16a EU VOB/A
vor. I) Mehrfachbeteiligungen: Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als
Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind
unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern
die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig
voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig,
sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Der AG wird
einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer
Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
A) Verfahrenssprache: Die Angebote sind in deutscher Sprache
einzureichen. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil eines Angebots vorgelegt
wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises
vorzulegen. B) Begriffsbezeichnungen: Unter dem nachfolgenden Begriff “Bieter” werden
Einzelbieter (natürliche oder juristische) oder Zusammenschlüsse solcher
(Bietergemeinschaften) zusammengefasst. Sofern Einzelbieter oder Bietergemeinschaften in
den nachfolgenden Kapiteln bzw. Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind
diese grundsätzlich unter dem Begriff “Bieter” zu verstehen. C) Registrierung
Vergabeplattform: Bieter, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen wollen, sind verpflichtet,
sich mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse auf der
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Vergabeplattform e-HAD (elektronische Hessische Ausschreibungsdatenbank) zu registrieren.
Nicht registrierte Unternehmen müssen sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zum
aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig,
tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage
veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen
vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. D) Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen
beinhalten alle notwendigen Informationen zur Bearbeitung des Angebotes. Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber
unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bieters zum Vergabefahren sind ausschließlich
über die Vergabeplattform bis spätestens sieben Tage vor der jeweiligen Abgabefrist zu
richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht
mehr zu beantworten. E) Abgabe Angebot: Für die Einreichung des Angebots ist das
Formblatt mit der Bezeichnung “213-Hessen (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)” zu
verwenden. Das Angebot sowie die geforderten Nachweise und Anlagen sind ausschließlich
über die Vergabeplattform einzureichen. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen
auf der Vergabeplattform und nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Angebots
gestartet wurde. Bitte berücksichtigen Sie daher einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die
elektronische Übermittlung Ihres Angebots. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht
eingegangen sind, werden ausgeschlossen. F) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften
sind zugelassen (vgl. § 6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A). Eine nachträgliche Bildung von
Bietergemeinschaften zur Angebotsabgabe führt jedoch zwingend zum Angebotsausschluss.
G) Eignungsleihe (andere Unternehmen): Der Bieter kann sich der Fähigkeiten, Ressourcen
bzw. Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (vgl. § 6d EU VOB/A). In
diesem Fall sind die Formblätter 235 und 236 mit dem Angebot einzureichen. H)
Nachforderungen: Der AG behält sich das Nachfordern nach Maßgabe des § 16a EU VOB/A
vor. I) Mehrfachbeteiligungen: Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als
Einzelbietender und gleichzeitig als Gesellschafter/in einer Bietergemeinschaft, sind
unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Bewerbungen, sofern
die betroffenen Bietenden nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig
voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig,
sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Der AG wird
einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer
Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen
genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB.
5.
Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Geforderte Eignungsnachweise
(gem. §§ 6a, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Geforderte Eignungsnachweise
(gem. §§ 6a, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Geforderte Eignungsnachweise
(gem. §§ 6a, 6b EU VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Gelangt das Angebot
eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124
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angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung
vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium
Darmstadt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1
Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der
Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage
vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Gemeindevorstand der Gemeinde
Einhausen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Gemeindevorstand der Gemeinde Einhausen
Erfüllungsort:
Friedensstraße 3
64683 Einhausen
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.had.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
heike.kaiser@einhausen.de
Beschaffer Rechtsform:
Lokale Gebietskörperschaft
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.had.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/05/2025 11:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 79 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen werden gemäß § 16a EU VOB/A gestellt. Der
Auftraggeber ist entsprechend § 16a EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A verpflichtet, Bieter, die
nachgeforderte Erklärungen und/oder Nachweise nicht vollständig innerhalb der gesetzten
Frist vorgelegt haben, vom weiteren Verfahren auszuschließen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/05/2025 11:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Rathaus Einhausen, Marktplatz 5, 64683 Einhausen
Zusätzliche Informationen: Öffnung der Angebote gemäß § 14 EU VOB/A. Die Anwesenheit
von Bietern oder deren Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der
Angebote wird gemäß § 14 Abs. 6 EU VOB/A an die Bieter verteilt.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
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Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Organisationen:
Los: