70000000 Immobiliendienste
In der Wermelskirchner Innenstadt wird gemäß der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung dauerhaft eine zusätzliche 4-gruppige Kindertagesstätte benötigt. Dafür sucht die Stadt Wermelskirchen einen Investor, welcher auf einem Grundstück und in einem entsprechend den u. a. gesetzlichen Anforderungen errichteten oder umgebauten Gebäude in Zusammenarbeit mit einem Träger in freier Trägerschaft ein 4- gruppige Kindertagesstätte für die Dauer von mindestens 25 Jahren betreibt. Der freie Träger muss ein lt. Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geeigneter und gem. Sozialgesetzbuch VIII. Teil anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sein, der bereits über ausreichende Erfahrungen mit dem Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertagesstätte und über Erfahrungen mit der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern verfügt. Voraussetzung Grundstück /Kindertageseinrichtung: Das Grundstück mit der Kita muss in der Innenstadt von Wermelskirchen liegen (s. beigefügter Plan mit gekennzeichnetem Gebiet, in dem sich das Grundstück befinden muss). Die Inbetriebnahme der Kita soll so schnell wie möglich, spätestens aber im Jahr 2028, und für die Dauer von mindestens 25 Jahren erfolgen. In allen Fällen müssen bei dem in Frage kommenden Grundstück die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Kindertagesstätte bereits gegeben sein oder ein evtl. bereits vorhandenes Bestandsgebäude für einen ggfls. notwendigen Umbau aber in jedem Fall für eine Nutzungsänderung geeignet sein. Die Nutzungsänderung darf auch nicht unter einem Vorbehalt stehen und sollte mindestens in Aussicht gestellt bzw. positiv vorbeschieden sein. Grundstücke/Gebäude, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Das vorhandene / umgebaute oder zu errichtende Gebäude und das dazugehörige Außenspielgelände muss ausreichend dimensioniert und aufgeteilt sein und den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW für eine 4-gruppige Kindertagesstätte entsprechen, so dass eine Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Landschaftsverband Rheinland erteilt werden kann. Ohne diese Betriebserlaubnis ist der Betrieb einer Kindertagesstätte nicht zulässig. Einrichtungen, die insbesondere diese Voraussetzung nicht erfüllen können, werden im Sinne der Investoren-/Trägersuche nicht berücksichtigt. Die Zuwegung zur Einrichtung muss eine störungsfreie Bring- und 317433-2025 Page 1/7 Abholsituation ermöglichen. Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung: Die Kindertageseinrichtung muss über folgende Gruppenstruktur verfügen: 2 x Gruppenform I lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform II lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform III lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Das entspricht 22 Plätze für unter 3- jährige Kinder und 53 Plätze für über 3-jährige Kinder lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Finanzierung: Die Finanzierung der Investitionskosten und der laufenden Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die vom Träger entsprechend zu beantragen ist. Aus heutiger Sicht entstehen für die geplante Einrichtung Betriebskosten gem. Kinderbildungsgesetz in Höhe von mindestens rd. 649.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 25 Stunden-Plätzen bis höchstens 1.155.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 45 Stunden-Plätzen. Wertung der Teilnahmeanträge: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt.
Art des Auftrags:
Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv):
70000000 Immobiliendienste
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Wermelskirchen
Verfahrensart:
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs
Beschreibung:
In der Wermelskirchner Innenstadt wird gemäß der aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplanung dauerhaft eine zusätzliche 4-gruppige Kindertagesstätte benötigt. Dafür sucht die Stadt Wermelskirchen einen Investor, welcher auf einem Grundstück und in einem entsprechend den u. a. gesetzlichen Anforderungen errichteten oder umgebauten Gebäude in Zusammenarbeit mit einem Träger in freier Trägerschaft ein 4- gruppige Kindertagesstätte für die Dauer von mindestens 25 Jahren betreibt. Der freie Träger muss ein lt. Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) geeigneter und gem. Sozialgesetzbuch VIII. Teil anerkannter freier Träger der Jugendhilfe sein, der bereits über ausreichende Erfahrungen mit dem Betrieb einer mindestens dreigruppigen Kindertagesstätte und über Erfahrungen mit der Betreuung von unter 3-jährigen Kindern verfügt. Voraussetzung Grundstück /Kindertageseinrichtung: Das Grundstück mit der Kita muss in der Innenstadt von Wermelskirchen liegen (s. beigefügter Plan mit gekennzeichnetem Gebiet, in dem sich das Grundstück befinden muss). Die Inbetriebnahme der Kita soll so schnell wie möglich, spätestens aber im Jahr 2028, und für die Dauer von mindestens 25 Jahren erfolgen. In allen Fällen müssen bei dem in Frage kommenden Grundstück die baurechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Kindertagesstätte bereits gegeben sein oder ein evtl. bereits vorhandenes Bestandsgebäude für einen ggfls. notwendigen Umbau aber in jedem Fall für eine Nutzungsänderung geeignet sein. Die Nutzungsänderung darf auch nicht unter einem Vorbehalt stehen und sollte mindestens in Aussicht gestellt bzw. positiv vorbeschieden sein. Grundstücke/Gebäude, welche diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht berücksichtigt werden. Das vorhandene / umgebaute oder zu errichtende Gebäude und das dazugehörige Außenspielgelände muss ausreichend dimensioniert und aufgeteilt sein und den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes NRW für eine 4-gruppige Kindertagesstätte entsprechen, so dass eine Betriebserlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Landschaftsverband Rheinland erteilt werden kann. Ohne diese Betriebserlaubnis ist der Betrieb einer Kindertagesstätte nicht zulässig. Einrichtungen, die insbesondere diese Voraussetzung nicht erfüllen können, werden im Sinne der Investoren-/Trägersuche nicht berücksichtigt. Die Zuwegung zur Einrichtung muss eine störungsfreie Bring- und 317433-2025 Page 1/7 Abholsituation ermöglichen. Gruppenstruktur der Kindertageseinrichtung: Die Kindertageseinrichtung muss über folgende Gruppenstruktur verfügen: 2 x Gruppenform I lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform II lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz 1 x Gruppenform III lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Das entspricht 22 Plätze für unter 3- jährige Kinder und 53 Plätze für über 3-jährige Kinder lt. Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz Finanzierung: Die Finanzierung der Investitionskosten und der laufenden Betriebskosten erfolgt auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz), die vom Träger entsprechend zu beantragen ist. Aus heutiger Sicht entstehen für die geplante Einrichtung Betriebskosten gem. Kinderbildungsgesetz in Höhe von mindestens rd. 649.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 25 Stunden-Plätzen bis höchstens 1.155.000 € pro Jahr bei 100% nachgefragten 45 Stunden-Plätzen. Wertung der Teilnahmeanträge: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt.
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung:
Allgemeine Informationen:
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Die Ausschlussgründe richten sich nach §§ 123, 124 ff. GWB 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität Beschreibung: Eine Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nur hinsichtlich der Erfüllung der o. g. Mindestanforderungen an Lage und Voraussetzungen sowie Vorliegen der weiteren Mindestanforderungen der Eignungserklärung. Ein weiteres Ranking innerhalb der geeigneten Teilnahmeanträge findet nicht statt. Alle geeigneten Teilnahmeanträge werden also im Verhandlungsverfahren weiter beteiligt. Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD” (siehe Vergabeunterlagen unter ‘2_Auszufüllende Dokumente”) einzutragen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter ‘2_Auszufüllende Dokumente”) vorzulegen. Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen: – Eintragung in das Berufsregister – Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen – Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (sofern vorhanden) – Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit – Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation – Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW) – Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen – Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme – Erklärung über vergleichbare Leistungen (Neubau oder Umbau eines Bestandsgebäudes, welches größer ist als ein Ein-/Zweifamilien-haus/Eigenheim) in Form von: Angabe von 1 positiven Referenz aus den letzten 15 Jahren über mind. 1 einen vergleichbaren Auftrag inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (ggf. Eigenungsleihe über Architekten) – Vorlage einer Eigenerklärung zum betreffenden Grundstück mit Angaben /Erläuterungen zu Größe, konkreter Lage, Vorhandensein der baurechtlichen Voraussetzungen, Einhaltung der geforderten Mindestvoraussetzungen gemäß der ‚Beschreibung Verhandlungsverfahren‘ (siehe Vergabeunterlagen unter ‚1_Anschreiben_TNW. zip‘). Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit 317433-2025 Page 4/7 ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Geforderte Mindeststandards: Mind. 1 Referenz über vergleichbaren Auftrag aus den letzten 15 Jahren (ggf. Eignungsleihe über Architekten) Die Mindestanforderungen zur Grundstücksgröße, Lage etc. sind den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen (‚Beschreibung Verhandlungsverfahren‘ – siehe Vergabeunterlagen unter ‚1_Anschreiben_TNW.zip‘). 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Beschreibung: 100 % 5.1.11.
Techniken:
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat Postanschrift: Postfach 200450 Ort: Bergisch-Gladbach Postleitzahl: 51462 Land: Deutschland Telefon: +49 2202 /13- 0 Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Wermelskirchen – Zentrale Vergabestelle – 8.
© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Stadt Wermelskirchen – Zentrale Vergabestelle –
Erfüllungsort:
Postfach
42929 Wermelskirchen
Link zu Auftragsunterlagen:
https://www.subreport.de/E75255159
Beschaffer E-Mail:
vergabestelle@wermelskirchen.de
Beschaffer Rechtsform:
Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Organisationen:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Wermelskirchen – Zentrale Vergabestelle – Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002989 Postanschrift: Telegrafenstr. 29 – 33 Stadt: Wermelskirchen Postleitzahl: 42929 Land, Gliederung (NUTS): Rheinisch-Bergischer Kreis (DEA2B) Land: Deutschland E-Mail: vergabestelle@wermelskirchen.de Telefon: +49 2196 710 112 Internetadresse: https://www.wermelskirchen.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln) Registrierungsnummer: DE 12345678 Postanschrift: Zeughausstr. 2-10 Stadt: Köln 317433-2025 Page 6/7 Postleitzahl: 50667 Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23) Land: Deutschland E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de Telefon: +492211473045 Fax: +492211472889 Internetadresse: http://bezreg-koeln.nrw.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.
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