45233290 Installation von Straßenschildern
A4, FBE AS Limbach-Oberfrohna bis AS Chemnitz-Mitte, FR Görlitz, Los 4 - Verkehrszeichenbrücken
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45233290 Installation von Straßenschildern
Zusätzliche Einstufung (cpv):
45233110 Bauarbeiten für Autobahnen
Erfüllungsort:
Chemnitz
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
A4, FBE AS Limbach-Oberfrohna bis AS Chemnitz-Mitte, FR Görlitz, Los 4 – Verkehrszeichenbrücken
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
ja
Frist für den Eingang der Angebote:
16/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
23/09/2025
Ende der Ausführung:
12/10/2026
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: – Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
–
Ausschlussgründe:
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. 298888-2025 Page 1/10 Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Schweres berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. 298888-2025 Page 2/10 Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer- Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 ( 2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 5.
Eignungskriterien:
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: Vorlage von mindestens 4 geeigneten Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Bauleistungen in den letzten fünf Jahren. Als vergleichbar wird die Errichtung von Verkehrszeichenbrücken anerkannt, wovon mindestens – 2 Referenzen die Errichtung von Verkehrszeichenbrücken über zwei Richtungsfahrbahnen und – 2 Referenzen die Errichtung von Verkehrszeichenbrücken über eine Richtungsfahrbahn beinhalten müssen. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: – Zu den benannten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an die HVA B-StB-Vorlage 3103 “Referenzbescheinigung” Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben vorzulegen: – Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Mindestanforderungen s. o. Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: 1. Sonstige geforderte Nachweise gem. Eigenerklärung Eignung: – Angaben zu technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen 2. Sonstige individuell geforderte Nachweise: – Nachweis der Qualifikation des ausführenden Personals gemäß den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)”. Bei inländischen Bietern wird eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats “Schutz und Instandsetzung im Betonbau” beim Deutschen Beton und Bautechnik-Verein e.V. (SIVV Schein – Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken) verlangt. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. – Nachweis als Entsorgungsfachbetrieb _ Betonabbruch, Erdaushub (Baugrube) – Nachweis zum RAL-Gütezeichen Nummer 628 (für die Herstellung von Verkehrszeichen) – Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechts-verordnung zur CE-Kennzeichenverwendung (ZTV VZ). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Herstellernachweis verlangt Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. 298888-2025 Page 4/10 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen geben v. g. Angaben formlos ab. Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Benennung der für die Unterauftragsvergabe vorgesehenen Unternehmer. Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: – Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe. – Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. – Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: – Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: – Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: – Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte 298888-2025 Page 5/10 Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben vorzulegen: – Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben über die Eintragung in einem Berufsregister. Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben über die Eintragung in einem Handelsregister. 5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preis Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Ost Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Ost 298888-2025 Page 7/10 8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Ost
Erfüllungsort:
Magdeburger Straße 51
09111 Chemnitz
Link zu Auftragsunterlagen:
https://vergabe.autobahn.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
Vergabe.ost@autobahn.de
Beschaffer Rechtsform:
Öffentliches Unternehmen
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 16/05/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB /A. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 16/05/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Ort: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale) Deutschland Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja 5.1.15.
Organisationen:
Los: