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45324000 Gipskartonarbeiten

Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren beabsichtigt die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH im Namen und im Auftrag der Stadt Essen die Bauleistungen für die Trockenbau_Akustik im Bestandsgebäude der Cranachschule zu vergeben.

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45324000 Gipskartonarbeiten

Zusätzliche Einstufung (cpv):

45000000 Bauarbeiten, 45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude

Erfüllungsort:

Essen

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Mit diesem europaweiten Vergabeverfahren beabsichtigt die
Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH im Namen und im Auftrag der Stadt Essen die
Bauleistungen für die Trockenbau_Akustik im Bestandsgebäude der Cranachschule zu
vergeben.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

05/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

14/04/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern

Beginn der Ausführung:

Ende der Ausführung:

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YD5YTMMRL7KA Wir möchten darauf
hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in
diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in
Textform in den dafür vorgesehenen Bereich “Abgabe” einzustellen, d. h. verschlüsselte
Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des
Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des
Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
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Die Vergabeunterlagen beinhalten einen “Leitfaden”, den die Bieter*innen zunächst lesen
sollten. Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben. Fragen der
Bieter*innen sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über
die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Ein Besichtigungstermin ist nicht
Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein/eine Bieter*in das Objekt
besichtigen möchte, muss er/sie dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE
ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige
Besichtigungstermine finden spätestens gem. Leitfaden statt, damit gegebenenfalls
auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden
können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine
Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter*innen zu gewährleisten. Die GVE
wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog
zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste
Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und
Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu
berücksichtigen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YD5YTMMRL7KA Wir möchten darauf
hinweisen, dass eine eventuelle schriftliche Kommunikation gemäß den Vergabeunterlagen in
diesem Verfahren nicht zugelassen ist. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in
Textform in den dafür vorgesehenen Bereich “Abgabe” einzustellen, d. h. verschlüsselte
Aufbewahrung der Angebote bis zum Submissionstermin. Andere Übertragungsarten des
Angebotes, wie z. B. durch eine Nachricht im Kommunikationsbereich des
Vergabemarktplatzes oder E-Mail an die GVE sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss.
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Die Vergabeunterlagen beinhalten einen “Leitfaden”, den die Bieter*innen zunächst lesen
sollten. Jeder*jede Bieter*in darf nur ein einziges Hauptangebot abgeben. Fragen der
Bieter*innen sind ausnahmslos schriftlich spätestens bis zur im Leitfaden genannten Frist über
die elektronische Vergabeplattform einzureichen. Ein Besichtigungstermin ist nicht
Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes. Soweit ein/eine Bieter*in das Objekt
besichtigen möchte, muss er/sie dies vorher über die elektronische Vergabeplattform der GVE
ankündigen, damit ein Besichtigungstermin vereinbart werden kann. Etwaige
Besichtigungstermine finden spätestens gem. Leitfaden statt, damit gegebenenfalls
auftretende Fragen rechtzeitig über die elektronische Vergabeplattform beantwortet werden
können. Während des Besichtigungstermins wird die GVE bzw. die begleitende Person keine
Fragen beantworten, um eine Gleichbehandlung der Bieter*innen zu gewährleisten. Die GVE
wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog
zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen, späteste
Veröffentlichung gem. Leitfaden. Die Bieter*innen sind verpflichtet, den Fragen- und
Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu
berücksichtigen

Ausschlussgründe:

Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB
5.

Eignungskriterien:

Kriterium:
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Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine “Eigenerklärung zur Eignung” zur
Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist. – Zuverlässigkeit und
Russlandsanktionen (siehe Eigenerklärungen unter A) – Finanzielle Leistungsfähigkeit: Berufs-
bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Eigenerklärungen unter B)
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine “Eigenerklärung zur Eignung” zur
Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die GVE stellt allen Bieterinnen*Bietern eine “Eigenerklärung zur Eignung” zur
Verfügung, die mit dem Angebot unterschrieben einzureichen ist. Nachweise Personelle
Leistungsfähigkeit: – Eine*n (1) Projektleiter*in mit mindestens zehn (10) Jahren
Berufserfahrung als sachkundige*r Aufsichtsführende*r für die Arbeiten Trockenbau- Akustik,
siehe “Eigenerklärung zur Eignung” unter C. – Eine*n (1) stellvertretende*n Projektleiter*in mit
mindestens fünf (5) Jahren Berufserfahrung als sachkundige*r Aufsichtsführende*r für die
Arbeiten Trockenbau-Akustik, siehe “Eigenerklärung zur Eignung” unter C. – -Mindestens 3
Referenzen für Leistungen der Trockenbau-Akustik über mindestens EUR 60.000 (netto), die
Referenz darf nicht älter als 5 Jahre sein (gerechnet von der Schlussrechnung der Leistung),
siehe “Eigenerklärung zur Eignung” unter C.
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für “Niedrigster Preis (ohne Kriterien)”
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die GVE weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von spätestens 10 Tagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle
gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten
Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe der Angebote
gegenüber der Vergabestelle gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können
§ 160 GWB entnommen werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Essen, vertreten durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Essen, vertreten durch die GVE
Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
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8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Stadt Essen, vertreten durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt

Erfüllungsort:

Rubensstraße 29 / Böcklinstraße 3

45147 Essen

Link zu Auftragsunterlagen:

https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite

Beschaffer E-Mail:

vergabe@gve.essen.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YD5YTMMRL7KA
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
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Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 10:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 42 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: gemäß §16a EU VOB/A und den Vergabeunterlagen
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 10:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vertragsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen, vertreten durch die GVE Grundstücksverwaltung Stadt
Essen GmbH
Registrierungsnummer: DE119651740
Postanschrift: Rottstraße 17
Stadt: Essen
Postleitzahl: 45127
Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@gve.essen.de
Telefon: +49 2018880901
Fax: +49 2018880930
Internetadresse: https://www.gve-gruppe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.

Los: