ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 410 HLS in Dresden

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden

Zusätzliche Einstufung (cpv):

45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und

Erfüllungsort:

Dresden

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH planen eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in Dresden. Die Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen Erschließungskern auf. Vor dem Museum entsteht eine Vorplatz sowie eine Bestand und Neubau verbindende Außentreppenanlage. Die Gebäude haben folgende Abmessungen: • Bestandsgebäude L x B: ca. 28,00 m x 18,85 m • Neubau L x B: ca. 18,05 m x 17,50 m (27,00 m Auskragung 3.OG) Hier sind Leistungen der KG 410 – 430 HLS vorgesehen.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

12/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

01/09/2025

Ende der Ausführung:

17/06/2026

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: 1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www. sachsenenergie.de/AVA (–> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 702.6/L 300201-2025 Page 1/7 / 25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www. sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung 3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen /Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge. 5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards (“Eigenerklärung”) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes. 6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. 9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei). Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

1) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via www. sachsenenergie.de/AVA (–> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 702.6/L 300201-2025 Page 1/7 /25). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www. sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 2) Für die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung 3) bei Bietergemeinschaften (BG): Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen /Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens zu verstehen. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Folge. 5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards (“Eigenerklärung”) führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes. 6) Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bieter mit diesen Einwendungen präkludiert. 7) Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. 9) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung: Als Nachweis der Eignung ist auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) zulässig. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen (Eigenerklärung zur Eignung, liegt den Vergabeunterlagen bei).

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur beispielhaft ausgewählt. Darüber hinaus gelten 300201-2025 Page 2/7 sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Bzgl. der Einreichung von Nachweisen bzw. Eigenerklärungen verweisen wir auf den Punkt ‘Eignungskriterien’ dieser Bekanntmachung. 5.

Eignungskriterien:

‘ dieser Bekanntmachung. 5. Los 5.1. Los: LOT-0000 Titel: ehem. Kraftwerk-Mitte in Dresden; KWM 26 Energiemuseum; VE 410 HLS Beschreibung: Die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH planen eine energetische Sanierung und Erweiterung des bestehenden Energiemuseums auf dem Kraftwerk Mitte Gelände in Dresden. Die Sanierung des Gebäudes dient der Aufwertung des Gebäudes als Museum. Der Neubau nimmt Büros, Foyer mit Veranstaltungsraum, eine Sanitäranlage sowie einen Erschließungskern auf. Vor dem Museum entsteht eine Vorplatz sowie eine Bestand und Neubau verbindende Außentreppenanlage. Die Gebäude haben folgende Abmessungen: • Bestandsgebäude L x B: ca. 28,00 m x 18,85 m • Neubau L x B: ca. 18,05 m x 17,50 m (27,00 m Auskragung 3.OG) Hierfür sind folgende Leistungen vorgesehen: • KG 410 o Regenwasser-Installationen im Gebäude ca. 35 m o 3 Dachabläufe, 5 Notabläufe o Schmutzwasserinstallation im Gebäude ca. 150 m o ca. 3 Bodenabläufe o Brandschutz für Regen- und Schmutzwasser o TW-Installation im Gebäude ca. 200 m o 6 WC-Anlagen o 2 Urinalanlagen o 4 WT-Anlagen o 10 dezentrale el. TWW-Bereiter o 1 Medientresor o 1 barrierefreie WC-Anlage • KG 421 – Wärmeerzeugungsanlage für den gesamten Gebäudekomplex: o Heizkreisverteiler ca. 150 kW mit 5 Heizkreisen einschl. Regelung o 1 Ausdehnungsgefäß • KG 422 – Wärmeverteilnetze für Gebäudeheizung und RLT-Anlagen: o ca. 750 m Stahl-Rohrleitungen bis DN 50, Pressverbindung, o zugehörige Armaturen und dp- Regler o Brandschutzabschottungen, • KG 423 – Raumheizflächen: o ca. 19 St Heizkörper versch. Bauart, o ca. 1100 m² Fußbodenheizung o 7 HK-Verteiler FB-Heizung, • KG 420 Sonstiges o Baustellenbeheizung • KG 430 – Lüftungsanlagen o Lüftungsgerät 7.200 m³/h incl. Regelung o ca. 20 Brandschutzklappen incl. Regelung o ca. 24 Volumenstromregler incl. Regelung o Luftkanalnetz ca. 400 m² Blech, Schalldämpfer etc • KG 430 – Kleinkälte o VRV- Geräte ca. 6 kW o 4 Innengeräte incl. Bediengeräte o ca. 100 m Kälteverrohrung • Sonstiges o BIM-Dokumentation Interne Kennung: 702.6/L/25 5.1.1. Zweck Art des Auftrags: Bauleistung Haupteinstufung (cpv): 45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden Zusätzliche Einstufung (cpv): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45331231 Installation von kältetechnischen Anlagen, 45262690 Modernisierung von Altbauten 5.1.2. Erfüllungsort Postanschrift: Kraftwerk Mitte 26 Stadt: Dresden Postleitzahl: 01067 Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21) Land: Deutschland 5.1.3. Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 01/09/2025 300201-2025 Page 3/7 Enddatum der Laufzeit: 17/06/2026 5.1.6. Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 5.1.7. Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9. Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Vorstehendes Kriterium wurde nur beispielhaft gewählt. *** Zum Nachweis der BEFÄHIGUNG UND ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG sind folgende Unterlagen /Erklärungen einzureichen: – Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerkerrolle (*) andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist; – Nachweis über die Gewerbeanmeldung einschl. ggf. -ummeldung (*). Mindestanforderung: Bestehen einer mindestens dreijährigen Geschäftstätigkeit *** Zum Nachweis der WIRTSCHAFTLICHEN UND FINANZIELLEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT sind folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise/Erklärungen einzureichen: – Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie vergleichbare Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (*); – Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohn- und Beschäftigungsgruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (*); – Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB (*) (x); – Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB (*) (x); – Eigenerklärung zur finanziellen Situation (x); – Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG (*); – Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (*); – Bauleitererklärung (x); – Preisermittlung FB 221 (x) oder FB 222 (x); – Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (x); – Tariftreueerklärung “Vereinbarung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns” (x); – ggf. Tariftreueerklärung AN- NU “Vereinbarung zur zahlung des gesetzl. Mindestlohns zwischen AN-NU”(x); – ggf. Erklärung der ARGE (x). *** Zum Nachweis der BERUFLICHEN UND TECHNISCHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT sind folgende Angaben zu machen bzw. Nachweise/Erklärungen einzureichen: – Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Für drei Referenzen sind Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen (*). HINWEISE: –> (*) Der Nachweis der Eignung kann auch durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsnachweis VOB mittels PQ-Verein) geführt werden. Sofern aufgeführte Unterlagen nicht Bestandteil der Unterlagen des PQ-Vereins sind, werden diese Nachweise ggf. nachgefordert. –> (x) Formular liegt den Vergabeunterlagen bei. –> Wird das Formular “Eigenerklärung zur Eignung” eingereicht, sind die darin erwähnten Anlagen einzureichen bzw. werden diese ggf. nachgefordert. 300201-2025 Page 4/7 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Beschreibung: Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, des evtl. Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge Zuschlagskriterium — Zahl: 1,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: 300201-2025 Page 5/7 Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH – SachsenNetze GmbH Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH – SachsenNetze GmbH Organisation, die Angebote bearbeitet: DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH – SachsenNetze GmbH 8.

© Europäische Union, 1998–2025, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH

Erfüllungsort:

Kraftwerk Mitte 26

01067 Dresden

Link zu Auftragsunterlagen:

https://sachsenenergie.de/AVA

Beschaffer E-Mail:

Annett.Ugray@SachsenEnergie.de

Beschaffer Rechtsform:

Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://sachsenenergie.de/AVA Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 12/06/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: siehe § 16a EU VOB/A Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 12/06/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit Zusätzliche Informationen: Auf die Bieteröffentlichkeit beim Öffnungstermin wird verzichtet. Nach VOB/A § 14 EU ( 6) wird den Bietern nach dem Öffnungstermin die die Zusammenstellung der Angebote unverzüglich elektronisch zur Verfügung gestellt. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen (Besondere Vertragsbedingungen) 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Registrierungsnummer: DE287064009 Postanschrift: Braustraße 2 Stadt: Leipzig Postleitzahl: 04107 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51) Land: Deutschland E-Mail: Vergabekammer@lds.sachsen.de Telefon: +49 3419771040 Internetadresse: https://lds.sachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 8.1.

Los: