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45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen

Neubau dritte Grundschule Sarstedt -Gewerk Garten-und Landschaftsbauliche Arbeiten

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen

Zusätzliche Einstufung (cpv):

Erfüllungsort:

Sarstedt

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Neubau dritte Grundschule Sarstedt -Gewerk Garten-und Landschaftsbauliche Arbeiten

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

15/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

07/05/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern

Beginn der Ausführung:

Ende der Ausführung:

Allgemeine Informationen:

Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYT403V2D8 Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den: Landkreis Hildesheim Amt 103 – Zentrale Beschaffungsstelle Marie-Wagenknecht-Str. 3 31134 Hildesheim E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de zu richten. Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet. Wichtiger Hinweis: Angebote oder Teilnahmeanträge in elektronischer Form sind ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot/Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Der 293883-2025 Page 1/9 öffentliche Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung). Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten. Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu – 2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYT403V2D8 Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den: Landkreis Hildesheim Amt 103 – Zentrale Beschaffungsstelle Marie-Wagenknecht-Str. 3 31134 Hildesheim E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de zu richten. Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet. Wichtiger Hinweis: Angebote oder Teilnahmeanträge in elektronischer Form sind ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot/Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Der 293883-2025 Page 1/9 öffentliche Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung). Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten. Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.

Ausschlussgründe:

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Betrugsbekämpfung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Korruption: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des 293883-2025 Page 2/9 Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. 293883-2025 Page 3/9 Schweres berufliches Fehlverhalten: Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9 5.

Eignungskriterien:

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 Kriterium: Eintragung in das Handelsregister Beschreibung: VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten Beschreibung: VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz Beschreibung: VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft Beschreibung: VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Mittels Formblatt VVB 124 – Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Beschreibung: Preiskriterium für “Niedrigster Preis (ohne Kriterien)” Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau) 293883-2025 Page 5/9 Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00 5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein 5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung Schlichtungsstelle: Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Informationen über die Überprüfungsfristen: Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur 293883-2025 Page 6/9 auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis Hildesheim Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Hildesheim 8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Landkreis Hildesheim

Erfüllungsort:

Auf der Kassebeerenworth 17

31157 Sarstedt

Link zu Auftragsunterlagen:

https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice

Beschaffer E-Mail:

vergabestelle@landkreishildesheim.de

Beschaffer Rechtsform:

Lokale Gebietskörperschaft

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice /CXS0YHAYT403V2D8 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Beschreibung der finanziellen Sicherheit: VVB 214 – Besondere Vertragsbedingungen Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 34 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: keine Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 15/05/2025 10:00:00 (UTC+ 2) Eastern European Time, Central European Summer Time Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: keine Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig Aufträge werden elektronisch erteilt: nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein 5.1.15.

Organisationen:

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim Registrierungsnummer: 03254-0-60 Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3 Stadt: Hildesheim Postleitzahl: 31134 Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925) Land: Deutschland Kontaktperson: 103 – Hauptamt E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de Telefon: +49 51213091251 Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/ Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Registrierungsnummer: t:04131153308 Postanschrift: Auf der Hude 2 Stadt: Lüneburg Postleitzahl: 21339 Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935) Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: +49 4131151334 Fax: +49 4131152943 Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle 293883-2025 Page 7/9 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht Registrierungsnummer: keine Angabe Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Str. 3 Stadt: Hildesheim Postleitzahl: 31134 Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925) Land: Deutschland Kontaktperson: 910 – Kommunalaufsicht E-Mail: Ulrich.Voss@landkreishildesheim.de Telefon: +49 51213092231 Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/ Rollen dieser Organisation: Schlichtungsstelle 8.1.

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender 10. Änderung Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7d446bf0-5394-40b5-bde2- 163d80d08af0-01 Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer Beschreibung: LV sowie GAEB Datei in die neue Version -272 _SAR_LV_GALA_250506_Blankett neu.pdf -272_SAR_LV_GALA_250506_Blankett neu.x83 aktualisiert und ausgetauscht. 10.1. Änderung Abschnittskennung: PROCEDURE Beschreibung der Änderungen: LV sowie GAEB Datei in die neue Version -272 _SAR_LV_GALA_250506_Blankett neu.pdf -272_SAR_LV_GALA_250506_Blankett neu.x83 aktualisiert und ausgetauscht. Änderung der Auftragsunterlagen am: 06/05/2025

Los: