• Offenes Verfahren
  • Stendal

Öffentliches Unternehmen

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Art des Auftrags:

Bauleistung

Haupteinstufung (cpv):

45233124 Bau von Fernstraßen

Zusätzliche Einstufung (cpv):

45233110 Bauarbeiten für Autobahnen, 45233221

Erfüllungsort:

Stendal

Verfahrensart:

Offenes Verfahren

Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Herstellung der Markierung und
Beschilderung im Zuge des Neubaus der A 14 in der Verkehrseinheit (VKE) 1.5 von der AS
Lüderitz bis zur AS Stendal.

Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:

ja

Frist für den Eingang der Angebote:

13/05/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:

Beginn der Ausführung:

14/07/2025

Ende der Ausführung:

30/06/2026

Allgemeine Informationen:

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.

Zusätzliche Informationen:

Ausschlussgründe:

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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben,
dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf.
Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrugsbekämpfung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123
GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125
GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124
GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich
keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf.
Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass
nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass
nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben,
dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern
nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes
Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit
Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe
gemäß § 124 GWB vorliegen.
Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe
gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf.
Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe
gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, §
21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen
(§ 124 (
2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §
125 GWB.
5.

Eignungskriterien:

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: Angaben und Nachweise – gem. Beschreibung
der o. g. Ausschlussgründe. Angaben – dass sich das Unternehmen bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: – Nachweise
zu o. g. Ausschlussgründen, sofern gem. Beschreibung der Ausschlussgründe die Vorlage auf
gesondertes Verlangen benannt ist, – Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung
in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Präqualifizierte
Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g.
Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht
präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur
Eignung” mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: – Angaben, dass für Ihr
Unternehmen keine der o. g. Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, –
Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung, – Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation, – Angaben über die
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Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister, – Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr
Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Benannte Nachweise und Erklärungen sind
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: – Erklärung über den Umsatz des
Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit
er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: – Bestätigung eines
vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Benannte Nachweise und
Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern
und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3.
ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden Angaben vorzulegen: –
Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: -Angaben zu wenigstens drei geeigneten
Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen
Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Auftraggeber
akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als fünf Jahre zurückliegen. Als vergleichbare
Leistungen werden anerkannt (s. Eigenerklärung zur Eignung Teil 1 Nr. 4): – Als vergleichbar
werden Referenzen erachtet, die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten an
Bundesfernstraßen betreffen. -Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen
Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und
über den Nachweis der Qualifikation gemäß den “Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV M) verfügen –
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt Auf gesondertes Verlangen einzureichen: – Zu den unter v. g. Nr. 1 benannten
Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in
Anlehnung an die HVA B-StB-Vorlage 3103 “Referenzbescheinigung” – Zahl der in den letzten
drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. –
Nachweise der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den
“Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf
Straßen (ZTV M)”. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise
verlangt. – Nachweis der Qualifikation des Unternehmens gemäß den “Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen ” (ZTV M).
Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. – Nachweis
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des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über
eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE Kennzeichenverwendung
(gemäß den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale
Verkehrszeichen”) – Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die
Namen der Nachunternehmen – Eigenerklärung zum Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung (Besondere Erklärung des Bieters) Benannte Nachweise und
Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern
und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) führen. Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten
Referenznachweise nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare
Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen,
die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt “Eigenerklärung zur Eignung” mit folgenden
Angaben vorzulegen: – Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von
Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind; die Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen sind in v. g. Nr. 1
definiert, – Angaben zum Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte
5.1.10.

Zuschlagskriterien:

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.

Techniken:

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.

Weitere Informationen:

Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach
Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die
Autobahn GmbH des Bundes – NL Ost
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die
Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL
Ost
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.

© Europäische Union, https://ted.europa.eu

Kontaktdaten:


Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:

Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Ost

Erfüllungsort:

Magdeburger Straße 51

39576 Stendal

Link zu Auftragsunterlagen:

https://vergabe.autobahn.de/NetServer

Beschaffer E-Mail:

vergabe.ost@autobahn.de

Beschaffer Rechtsform:

Öffentliches Unternehmen

Beschaffer Tätigkeit:

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Bedingungen für die Auftragsvergabe:

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/05/2025 10:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
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Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB
/A.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/05/2025 10:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Die Autobahn GmbH des Bundes – NL Ost Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale)
Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme an der Angebotsöffnung ist nicht zugelassen
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.

Organisationen:

Los: