Öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Art des Auftrags:
Bauleistung
Haupteinstufung (cpv):
45421100 Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör
Zusätzliche Einstufung (cpv):
Erfüllungsort:
Bremen
Verfahrensart:
Offenes Verfahren
Beschreibung:
Tischlerarbeiten – Holzfenster
Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen:
nein
Frist für den Eingang der Angebote:
22/04/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen:
Beginn der Ausführung:
19/06/2025
Ende der Ausführung:
25/09/2025
Allgemeine Informationen:
Zusätzliche Informationen: 1. Rügen sind ausschließlich an den unter “Beschaffer” genannten
Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von
Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst
wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu –
2.1.6.
Zusätzliche Informationen:
1. Rügen sind ausschließlich an den unter “Beschaffer” genannten
Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von
Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie – soweit sie nicht in Deutsch verfasst
wurden – inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten
die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124
GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
217222-2025 Page 1/8
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es
gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und
124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und
124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die
gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123
und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 und 124 GWB.
5.
Eignungskriterien:
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: 1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder
Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A ) 2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB
/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A . 3. Erklärung,
dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist
der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des
Bieters beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen
ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. Wenn der
Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch
formlose Eigenerklärung mitzuteilen. 4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist
der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle verpflichtet, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. 5. Ausländische
Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4 vergleichbare Erklärungen /Nachweise zu erbringen. 6.
Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A .
7. Das Formblatt 124 “Eigenerklärung zur Eignung” liegt den Vergabeunterlagen bei.”
Kriterium:
217222-2025 Page 3/8
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Nachweise)
über a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für vergleichbare Leistungen (§
6a EU Nr. 2c VOB/A) Mindeststandard: Mindestumsatz 300.000,00 EUR in jedem
Geschäftsjahr b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A) Wegen der
Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle: Nachweise)
über: a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte, sowie
der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Geforderter
Mindeststandart: 3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind. b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Geforderter Mindeststandard: mindestens 3
Arbeitskräfte in jedem Jahr c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden sollen,
wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit ebenfalls geprüft. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle sind für den Nachunternehmer Erklärungen des
Nachunternehmers wir folgt vorzulegen: – Angaben nach § 6e EU VOB/A und ggf. zu § 6f EU
VOB/A – Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den letzten 4
abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom Bieter an den NU) zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen
Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers. Hierzu geforderter
Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre. Hinweis: Die
fehlende Eignung oder die fehlende technische Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann
zum Ausschluss des Angebots führen. Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU
auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und die
Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der
Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu
benennen. Alternativ kann der Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im
eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den NU für Bereich benannt hat, für
die besonderer Qualifikation oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den
Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die Qualifikation oder Referenzen im eigenen
Betrieb erfüllt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten NU
Erklärungen/Nachweise entsprechend Eignung zur Berufsausübung und zur
Haftpflichtversicherung entsprechend der “Eignung zur Berufsausübung” und “Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit” (dort zu b)) vorzulegen. Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A
Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB
/A.” Für die Ausführung der Leistungen ist eine Personenüberprüfung notwendig.
5.1.10.
Zuschlagskriterien:
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100,00
5.1.11.
Techniken:
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen:
Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für
Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am
Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren
gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten. b) Der
Antrag ist unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
217222-2025 Page 5/8
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, – mehr als 15 Tage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §
134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und
Stadtentwicklung
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8.
© Europäische Union, https://ted.europa.eu
Kontaktdaten:
Offizielle Bezeichnung des Beschaffers:
Immobilien Bremen – Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Erfüllungsort:
Justizvollzugsanstalt Bremen, Am Fuchsberg 3
28239 Bremen
Link zu Auftragsunterlagen:
https://vergabe.bremen.de/NetServer
Beschaffer E-Mail:
janfocke.benter@immobilien.bremen.de
Beschaffer Rechtsform:
Öffentliches Unternehmen
Beschaffer Tätigkeit:
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Bedingungen für die Auftragsvergabe:
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.bremen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 22/04/2025 10:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: –
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 22/04/2025 10:00:00 (UTC+
2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Ort: Immobilien Bremen Vergabemanagement Langenstraße 10-12 28195 Bremen
Zusätzliche Informationen: Bei nationalen Verfahren gem. § 14(
1) VOB/A dürfen Bieter und
ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. §
14(
1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Organisationen:
Los: